Wochenmarkt

Wochenmarkt

Der Wochenmarkt findet jeden Freitag von 8:00 - 12:30 Uhr in der Ortsmitte Warthausen statt.

Kontakt

Bürgermeisteramt
Warthausen
Alte Biberacher Straße 13
88447 Warthausen
Tel: 07351 / 5093-0
Fax: 07351 / 5093-23
gemeinde@warthausen.de

Anfahrt

Öffnungszeiten


Montag, Dienstag, Donnerstag
08:30 bis 12:00 Uhr

Mittwoch
08:30 bis 12:00 Uhr
und
14:00  bis 18:00 Uhr

Freitag
08:30 bis 12:30 Uhr
(außer Standesamt)

Das Rathaus der Gemeinde Warthausen ist vom Dienstag, 24. Dezember 2024 bis einschließlich Mittwoch, 01. Januar 2025 geschlossen.
Ab Donnerstag, 02. Januar 2025 sind wir wieder zu den gewohnten Zeiten für Sie zu erreichen.

Vorläufige Ergebnisse der Europa- und Kommunalwahl 2024 für die Gemeinde Warthausen

Mit dem nachfolgenden Link kommen zu den vorläufigen Ergebnissen der Europa- und Kommunalwahl 2024

Vorläufiges Ergebnisse - Europawahl, Kreistagswahl und Gemeinderatswahl 2024

Die Sitzverteilung und die vorläufige Liste der gewählten Bewerber Kreistagswahl 2024 finden Sie unter folgendem Link: Kreistagswahl 2024 - Sitzverteilung und  vorläufige Liste der gewählten Bewerber

Zu den Wahlergebnissen der einzelnen Wahlbezirken kommen Sie mit dem folgenden Link:
Kreistagswahl - Ergebnisse nach Wahlbezirke
Europawahl - Ergebnisse nach Wahlbezirke

Bitte beachten Sie:
Diese Ergebnisse können sich noch ändern - die jeweiligen vorläufigen amtlichen bzw. die amtlichen Endergebnis werden die nächsten Tage von den zuständigen Gremien (Kreiswahlausschuss, Gemeindewahlausschuss) beschlossen.

Vorläufige Ergebnisse der Europa- und Kommunalwahl 2024 für die Gemeinde Warthausen

Mit dem nachfolgenden Link kommen zu den vorläufigen Ergebnissen der Europa- und Kommunalwahl 2024

Vorläufiges Ergebnisse - Europawahl, Kreistagswahl und Gemeinderatswahl 2024

Die Sitzverteilung und die vorläufige Liste der gewählten Bewerber Kreistagswahl 2024 finden Sie unter folgendem Link: Kreistagswahl 2024 - Sitzverteilung und vorläufige Liste der gewählten Bewerber

Bitte beachten Sie:
Diese Ergebnisse können sich noch ändern - die jeweiligen vorläufigen amtlichen bzw. die amtlichen Endergebnis werden die nächsten Tage von den zuständigen Gremien (Kreiswahlausschuss, Gemeindewahlausschuss) beschlossen.

Öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses - Feststellung Wahlergebnis der Kommunalwahlen2024

Die Sitzung des Gemeindewahlausschusses findet am Montag, 10.06.2024, 18:00 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses Warthausen, Alte Biberacher Str. 13, 88447 Warthausen, mit folgender Tagesordnung statt:

1. Feststellung des Wahlergebnisses der Kommunalwahlen 2024
Prüfung und Beschlussfassung der Ergebnisse der Kreistags- und Gemeinderatswahl
2. Verschiedenes
Warthausen, 07. Juni 2024
gez.
Beate Eckert
Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses

Briefwahlunterlagen noch nicht erhalten? Schnell handeln! Wahlen am 9. Juni 2024

„Wer seine beantragten Briefwahlunterlagen noch nicht erhalten hat oder wem das Hochwasser zuhause seine Briefwahlunterlagen unbrauchbar gemacht hat, sollte jetzt schnell sein und auf die zuständige Gemeindebehörde zugehen!“, appelliert wenige Tage vor der Europawahl und den Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 Landeswahlleiterin Cornelia Nesch an alle derart betroffenen Wahlberechtigten. „Dort können Ersatzunterlagen ausgestellt werden, aber nur bis Samstag, 12 Uhr. Die Rathäuser haben hierzu extra geöffnet. Wer dies nicht macht und die zuerst beantragten Briefwahlunterlagen treffen wirklich nicht mehr rechtzeitig ein, kann an den Wahlen nicht teilnehmen, auch nicht am Sonntag im Wahllokal bei der Urnenwahl.“

Wer Briefwahlunterlagen beantragt hat, kann nur mit dem erhaltenen Wahlschein an der Wahl teilnehmen – entweder per Briefwahl oder gegen Vorlage des erhaltenen Wahlscheins im Wahllokal am Wahlsonntag. Wem die Briefwahlunterlagen und damit auch der Wahlschein noch nicht zugegangen ist und sich dies nicht mit den üblichen Postlaufzeiten erklären lässt, sollte sich daher umgehend mit seiner Wohnortgemeinde in Verbindung setzen. Ihm können dann noch bis Samstag, 8. Juni 2024, 12 Uhr, Ersatzunterlagen ausgestellt werden. Da die Zeit für einen erneuten Postversand für die Hin- und Rücksendung der neuen Unterlagen mittlerweile nicht mehr ausreicht, sind alle betroffenen Personen aufgerufen, persönlich bei ihrer Gemeinde vorzusprechen. Dann kann auch gleich an Ort und Stelle gewählt werden. Es kann auch eine dritte Person schriftlich mit der Abholung bevollmächtigt werden, wobei die Vollmacht zusätzlich die
Versicherung enthalten muss, dass die Briefwahlunterlagen nicht zugegangen sind. Danach gibt es für den genannten Personenkreis keine Möglichkeit mehr, die Unterlagen zu erhalten. Sollten die zuerst beantragten Briefwahlunterlagen dann doch noch beim Wahlberechtigen eingehen, kann mit diesen selbstverständlich nicht nochmal gewählt werden.
Sie werden im Zeitpunkt der Herausgabe von Ersatzunterlagen von der Gemeinde als ungültig erklärt, so dass Missbrauch verhindert wird.

Wer bisher noch keinen Briefwahlantrag gestellt hat, kann dies noch bis Freitag, 7. Juni 2024, 18:00 Uhr bei der zuständigen Gemeindebehörde nachholen. Auch in diesen Fällen gilt, dass der Antrag zum jetzigen Zeitpunkt persönlich oder durch einen Bevollmächtigten gestellt werden sollte. Die Wahlunterlagen können dann gleich mitgenommen bzw. direkt vor Ort gewählt werden. Für den Postversand würde die Zeit zu knapp werden.

In besonderen Ausnahmefällen (§ 26 Absatz 4 Satz 2 in Verbindung mit § 24 Absatz 2 der Europawahlordnung, § 10 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 der Kommunalwahlordnung) können noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, Briefwahlunterlagen beantragt werden. Dies gilt auch, wenn der Wahlberechtigte plötzlich erkrankt und dies nachweist. Soll ein Dritter die Briefwahlunterlagen beantragen oder abholen, muss dieser eine schriftliche Vollmacht des Erkrankten vorlegen.

Wer noch durch Briefwahl wählt, hat selbst dafür zu sorgen, dass der Wahlbrief rechtzeitig, also bis spätestens 18:00 Uhr am Wahlsonntag, bei der zuständigen Stelle eingeht. Damit dies sichergestellt ist, sollten die Wahlbriefe am besten direkt bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Adresse abgegeben oder eingeworfen werden. Die Übergabe am Wahltag in einem normalen Wahllokal ist dagegen nicht möglich. Alle am Wahltag nach 18:00 Uhr eintreffenden Wahlbriefe dürfen bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.

Stimmzettel Kommunalwahlen werden zugesandt!

Seit dem 23.05.2024 werden allen Wahlberechtigten die Stimmzettel für die Wahl des Kreistags und des Gemeinderates zugestellt. Sie haben dadurch die komfortable Möglichkeit, die Stimmzettel bereits zu Hause in Ruhe auszufüllen und diese am Wahltag ins Wahllokal mitzubringen.

Bild zu den Kommunalwahlen am 09. Juni 2024

Wir möchten Sie bitten, den Umschlag entsprechend Ihrer Wahlberechtigung, auf folgenden Inhalt zu überprüfen:
Wahl des Kreistags: (mittelgrün)
1 Block mit Merkblatt und 8 Stimmzettel (CDU, FWV, GRÜNE, FRAUEN, SPD, ÖDP, FDP, Afd)
Wahl des Gemeinderats: (eosinrot)
1 Block mit Merkblatt und 2 Stimmzettel ( FWV, CDU)
Bitte melden Sie sich umgehend beim Bürgermeisteramt Warthausen, Angela Hecht, Zimmer 1, Tel.: 07351/5093-11, sofern Ihnen Wahlunterlagen fehlen sollten.

Die Beantragung der Briefwahlunterlagen kann sich mit dem Versand der Stimmzettelunterlagen überschneiden.

Verteilung der Wahlbenachrichtigungen und Briefwahl

Die Wahlbenachrichtigungen sind momentan in der Zustellung. Bis voraussichtlich 19.05.2024 sollten alle Wahlberechtigte diese erhalten haben. 

Sollten Sie bis zum 21. Mai noch keine Benachrichtigung erhalten haben obwohl Sie wahlberechtigt sind, melden Sie sich bitte bei der Gemeinde Warthausen im Bürgerbüro unter 07351 5093-11 oder buergerbuero@warthausen.de

Briefwahl beantragen

Sofern Sie per Briefwahl wählen möchten, können Sie den Antrag entweder persönlich bei der Gemeindeverwaltung (Vorlage der Wahlbenachrichtigung zwingend erforderlich), - schriftlich über das Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder - online unter

 https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-ost/wahlscheinantrag/index?ags=08426128

stellen.

Wahlscheinbeantragung 2024

Mit dem nachfolgenden Link können Sie Briefwahl beantragen, sobald Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Dies ist bis Donnerstag, 06. Juni 2024; 12.00 Uhr, möglich.

 https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-ost/wahlscheinantrag/index?ags=08426128

Gemeinderatswahl am 09. Juni 2024

Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats am 9. Juni 2024

Den genauen Wortlaut zur öffentlichen Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderates am 09. Juni 2024 finden Sie unter dem Link: Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats am 09. Juni 2024. (130,8 KB)

Öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge zur Wahl des Gemeinderats am 9. Juni 2024

Zur Wahl des Gemeinderats  am 9. Juni 2024 hat der Gemeindewahlausschuss die nachstehend aufgeführten Wahlvorschläge zugelassen.

Bei Wahlvorschlägen von Parteien und Wählervereinigungen, die im Gemeinderat bereits vertreten sind, richtet sich die Reihenfolge nach ihren Stimmenzahlen bei der letzten regelmäßigen Wahl dieser Organe; bei Stimmengleichheit hat das Los entschieden. Die übrigen Wahlvorschläge folgen in der Reihenfolge ihres Eingangs; bei gleichzeitigem Eingang hat das Los entschieden (§ 18 Abs. 4 KomWO).Die Wahlvorschläge und die öffentliche Bekanntmachung finden Sie unter dem Link: Öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge zur Wahl des Gemeinderats am 9. Juni 2024 (120,6 KB)

Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und für die Wahl des Gemeinderats und des Kreistags sowie über die Erteilung von Wahlscheinen für diese Wahlen am 9. Juni 2024

Am 9. Juni 2024 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und gleichzeitig finden in der Gemeinde Warthausen die Kommunalwahlen - Wahl des Gemeinderats und die Wahl des Kreistags - statt.
Die Öffentliche Bekanntmachung dazu finden Sie im nachfolgenden Link.

Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und für die Wahl des Gemeinderats und des Kreistags sowie über die Erteilung von Wahlscheinen für diese Wahlen am 9. Juni 2024 (1,687 MB)

Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum Europäischen Parlament – Europawahl – und der Wahl des Gemeinderats und der Wahl des Kreistags am 9. Juni 2024

Am 9. Juni 2024 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und gleichzeitig finden in der Gemeinde Warthausen die Kommunalwahlen - Wahl des Gemeinderats und die Wahl des Kreistags - statt.
Die Öffentliche Bekanntmachung dazu finden Sie im nachfolgenden Link.

Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und für die Wahl des Gemeinderats und des Kreistags sowie über die Erteilung von Wahlscheinen für diese Wahlen am 9. Juni 2024 (238 KB)

 
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