Vorläufige Ergebnisse der Europa- und Kommunalwahl 2024 für die Gemeinde Warthausen
Mit dem nachfolgenden Link kommen zu den vorläufigen Ergebnissen der Europa- und Kommunalwahl 2024
Vorläufiges Ergebnisse - Europawahl, Kreistagswahl und Gemeinderatswahl 2024
Zu den Wahlergebnissen der einzelnen Wahlbezirken kommen Sie mit dem folgenden Link:
Kreistagswahl - Ergebnisse nach Wahlbezirke
Europawahl - Ergebnisse nach Wahlbezirke
Bitte beachten Sie:
Diese Ergebnisse können sich noch ändern - die jeweiligen vorläufigen amtlichen bzw. die amtlichen Endergebnis werden die nächsten Tage von den zuständigen Gremien (Kreiswahlausschuss, Gemeindewahlausschuss) beschlossen.
Briefwahlunterlagen noch nicht erhalten? Schnell handeln! Wahlen am 9. Juni 2024
„Wer seine beantragten Briefwahlunterlagen noch nicht erhalten hat oder wem das Hochwasser zuhause seine Briefwahlunterlagen unbrauchbar gemacht hat, sollte jetzt schnell sein und auf die zuständige Gemeindebehörde zugehen!“, appelliert wenige Tage vor der Europawahl und den Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 Landeswahlleiterin Cornelia Nesch an alle derart betroffenen Wahlberechtigten. „Dort können Ersatzunterlagen ausgestellt werden, aber nur bis Samstag, 12 Uhr. Die Rathäuser haben hierzu extra geöffnet. Wer dies nicht macht und die zuerst beantragten Briefwahlunterlagen treffen wirklich nicht mehr rechtzeitig ein, kann an den Wahlen nicht teilnehmen, auch nicht am Sonntag im Wahllokal bei der Urnenwahl.“
Wer Briefwahlunterlagen beantragt hat, kann nur mit dem erhaltenen Wahlschein an der Wahl teilnehmen – entweder per Briefwahl oder gegen Vorlage des erhaltenen Wahlscheins im Wahllokal am Wahlsonntag. Wem die Briefwahlunterlagen und damit auch der Wahlschein noch nicht zugegangen ist und sich dies nicht mit den üblichen Postlaufzeiten erklären lässt, sollte sich daher umgehend mit seiner Wohnortgemeinde in Verbindung setzen. Ihm können dann noch bis Samstag, 8. Juni 2024, 12 Uhr, Ersatzunterlagen ausgestellt werden. Da die Zeit für einen erneuten Postversand für die Hin- und Rücksendung der neuen Unterlagen mittlerweile nicht mehr ausreicht, sind alle betroffenen Personen aufgerufen, persönlich bei ihrer Gemeinde vorzusprechen. Dann kann auch gleich an Ort und Stelle gewählt werden. Es kann auch eine dritte Person schriftlich mit der Abholung bevollmächtigt werden, wobei die Vollmacht zusätzlich die
Versicherung enthalten muss, dass die Briefwahlunterlagen nicht zugegangen sind. Danach gibt es für den genannten Personenkreis keine Möglichkeit mehr, die Unterlagen zu erhalten. Sollten die zuerst beantragten Briefwahlunterlagen dann doch noch beim Wahlberechtigen eingehen, kann mit diesen selbstverständlich nicht nochmal gewählt werden.
Sie werden im Zeitpunkt der Herausgabe von Ersatzunterlagen von der Gemeinde als ungültig erklärt, so dass Missbrauch verhindert wird.
Wer bisher noch keinen Briefwahlantrag gestellt hat, kann dies noch bis Freitag, 7. Juni 2024, 18:00 Uhr bei der zuständigen Gemeindebehörde nachholen. Auch in diesen Fällen gilt, dass der Antrag zum jetzigen Zeitpunkt persönlich oder durch einen Bevollmächtigten gestellt werden sollte. Die Wahlunterlagen können dann gleich mitgenommen bzw. direkt vor Ort gewählt werden. Für den Postversand würde die Zeit zu knapp werden.
In besonderen Ausnahmefällen (§ 26 Absatz 4 Satz 2 in Verbindung mit § 24 Absatz 2 der Europawahlordnung, § 10 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 der Kommunalwahlordnung) können noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, Briefwahlunterlagen beantragt werden. Dies gilt auch, wenn der Wahlberechtigte plötzlich erkrankt und dies nachweist. Soll ein Dritter die Briefwahlunterlagen beantragen oder abholen, muss dieser eine schriftliche Vollmacht des Erkrankten vorlegen.
Wer noch durch Briefwahl wählt, hat selbst dafür zu sorgen, dass der Wahlbrief rechtzeitig, also bis spätestens 18:00 Uhr am Wahlsonntag, bei der zuständigen Stelle eingeht. Damit dies sichergestellt ist, sollten die Wahlbriefe am besten direkt bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Adresse abgegeben oder eingeworfen werden. Die Übergabe am Wahltag in einem normalen Wahllokal ist dagegen nicht möglich. Alle am Wahltag nach 18:00 Uhr eintreffenden Wahlbriefe dürfen bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.
Stimmzettel Kommunalwahlen werden zugesandt!
Seit dem 23.05.2024 werden allen Wahlberechtigten die Stimmzettel für die Wahl des Kreistags und des Gemeinderates zugestellt. Sie haben dadurch die komfortable Möglichkeit, die Stimmzettel bereits zu Hause in Ruhe auszufüllen und diese am Wahltag ins Wahllokal mitzubringen.
Wir möchten Sie bitten, den Umschlag entsprechend Ihrer Wahlberechtigung, auf folgenden Inhalt zu überprüfen:
Wahl des Kreistags: (mittelgrün)
1 Block mit Merkblatt und 8 Stimmzettel (CDU, FWV, GRÜNE, FRAUEN, SPD, ÖDP, FDP, AfD)
Wahl des Gemeinderats: (eosinrot)
1 Block mit Merkblatt und 2 Stimmzettel ( FWV, CDU)
Bitte melden Sie sich umgehend beim Bürgermeisteramt Warthausen, Angela Hecht, Zimmer 1, Tel.: 07351/5093-11, sofern Ihnen Wahlunterlagen fehlen sollten.
Die Beantragung der Briefwahlunterlagen kann sich mit dem Versand der Stimmzettelunterlagen überschneiden.
Verteilung der Wahlbenachrichtigungen und Briefwahl
Die Wahlbenachrichtigungen sind momentan in der Zustellung. Bis voraussichtlich 19.05.2024 sollten alle Wahlberechtigte diese erhalten haben.
Sollten Sie bis zum 21. Mai noch keine Benachrichtigung erhalten haben obwohl Sie wahlberechtigt sind, melden Sie sich bitte bei der Gemeinde Warthausen im Bürgerbüro unter 07351 5093-11 oder buergerbuero@warthausen.de
Briefwahl beantragen
Sofern Sie per Briefwahl wählen möchten, können Sie den Antrag entweder persönlich bei der Gemeindeverwaltung (Vorlage der Wahlbenachrichtigung zwingend erforderlich), - schriftlich über das Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder - online unter
stellen.
Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und für die Wahl des Gemeinderats und des Kreistags sowie über die Erteilung von Wahlscheinen für diese Wahlen am 9. Juni 2024
Am 9. Juni 2024 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und gleichzeitig finden in der Gemeinde Warthausen die Kommunalwahlen - Wahl des Gemeinderats und die Wahl des Kreistags - statt.
Die Öffentliche Bekanntmachung dazu finden Sie im nachfolgenden Link.
Wahlscheinbeantragung 2024
Mit dem nachfolgenden Link können Sie Briefwahl beantragen, sobald Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Dies ist bis Donnerstag, 06. Juni 2024; 12.00 Uhr, möglich.
Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum Europäischen Parlament – Europawahl – und der Wahl des Gemeinderats und der Wahl des Kreistags am 9. Juni 2024
Am 9. Juni 2024 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und gleichzeitig finden in der Gemeinde Warthausen die Kommunalwahlen - Wahl des Gemeinderats und die Wahl des Kreistags - statt.
Die Öffentliche Bekanntmachung dazu finden Sie im nachfolgenden Link.