Kontakt

Bürgermeisteramt
Warthausen
Alte Biberacher Straße 13
88447 Warthausen
Tel: 07351 / 5093-0
Fax: 07351 / 5093-23
gemeinde@warthausen.de

Anfahrt

Öffnungszeiten


Montag, Dienstag, Donnerstag
08:30 bis 12:00 Uhr

Mittwoch
08:30 bis 12:00 Uhr
und
14:00  bis 18:00 Uhr

Freitag
08:30 bis 12:30 Uhr
(außer Standesamt)

Das Rathaus der Gemeinde Warthausen ist vom Dienstag, 24. Dezember 2024 bis einschließlich Mittwoch, 01. Januar 2025 geschlossen.
Ab Donnerstag, 02. Januar 2025 sind wir wieder zu den gewohnten Zeiten für Sie zu erreichen.

Ortsplan und Bürgerinformation

Ortsplan (OpenStreetMap)

Bodenrichtwerte Gemeinde Warthausen

Bodenrichtwerte 2023

Die Bodenrichtwertkarten sind online im Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg (BORIS-BW) unter folgendem Link einsehbar:
Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg (BORIS-BW).

Bitte beachten Sie, dass für die Landesgrundsteuer BW die Bodenrichtwerte per 01.01.2022 maßgeblich sind. Hierfür wählen Sie die Auskunft „Bodenrichtwerte Grundsteuer B“.
 
Für die übrigen Zwecke ziehen Sie die Bodenrichtwertkarten aus dem Button „Boris-BW“ heran.

Auskünfte
 
Auskünfte erteilt die gemeinsame Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Biberach-Mitte, Museumstraße 2, 88400 Biberach an der Riß, Frau Lydia Schönberger, Tel. 07351/51-9036, E-Mail: l.schoenberger@biberach-riss.de.

Aktuelles zur Grundsteuerreform

Die Bodenrichtwertkarte ist ab sofort im Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg (BORIS-BW) zur Einsicht bereitgestellt.
BORIS-BW:
https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?product=brw&commune=Biberach an der Riß
Weitere Informationen zur Grundsteuerreform erhalten sie hier:
www.grundsteuer-bw.de
Bei weiteren Rückfragen bezüglich der aktuellen Bodenrichtwerte gibt Ihnen die gemeinsame Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Biberach-Mitte gerne Auskunft.
Ansprechpartner für Warthausen:
Geschäftsstelle Gutachterausschuss Biberach-Mitte
Frau Lydia Schönberger
Museumstraße 2
88400 Biberach an der Riß
Tel.: 07351/51-9036
Email: l.schoenberger@biberach-riss.de

Land- und forstwirtschaftlicher Grundbesitz (Grundsteuer A)

Der Versand der Informationsschreiben vom Finanzamt an private Eigentümerinnen und Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichem Grundbesitz ist im Januar 2023 geplant.
Flurstücksinformationen zur Grundsteuer A können dem Geoportal entnommen werden: https://grundsteuer-a.landbw.de/#/(sidenav:menu)

 
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