Vielfalt in Warthausen
Der Landkreis ist zur vorläufige Unterbringung der Asylbewerber/innen verpflichtet. Dazu hat er, wie bereits 2015, das unbebaute Grundstück im Gebiet „Untere Stegwiesen“ bis 2026 gepachtet.
In nächster Zeit werden dann weitere Informationen folgen, z. B. wie man die Flüchtlingsarbeit aktiv mitgestalten kann.