Öffentliche Bekanntmachung zur Auslegung des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Stellegert“ Gemarkung Birkenhard
Der Gemeinderat der Gemeinde Warthausen hat am 04.12.2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Stellegert“ mit Begründung jeweils in der Fassung vom 20.11.2023 gebilligt und für die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ergibt sich aus dem nachfolgenden Lageplan vom 20.11.2023 (schwarzgestrichelt umrandet). Er liegt südlich der Kreisstraße 7531. Auf allen anderen Seiten schließen sich Waldgebiete an. Es umfasst das Flurstück 790/2 Gemarkung Birkenhard. Von West nach Ost wird das Gebiet vom „Röhrwanger Graben“ durchschnitten.
Ziel und Zweck der Planung
Mit der Planaufstellung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine vorhabenbezogenen Bebauung mit einem Solarpark zur Energieerzeugung geschaffen werden.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften und Begründung vom 20.11.2023 liegen zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom 18.12.2023 bis zum 26.01.2024 (je einschließlich) im Bürgermeisteramt Warthausen, Foyer Erdgeschoss, Alte Biberacher Str. 13, 88447 Warthausen, während der üblichen Öffnungszeiten
aus. Im Rahmen des Verfahrens wurde ein Umweltbericht gem. § 2 Abs. 4 BauGB mit artenschutzrechtlichem Fachbeitrag und Eingriffs-/Ausgleichsbilanz erstellt.
Im Zuge des artenschutzrechtlichen Fachbeitrages wurde festgestellt, dass keine streng geschützten Arten nach FFH-Richtlinien negativ durch die Planung betroffen sind. So sind für die Planung auch keine CEF-Maßnahmen außerhalb des Geltungsbereiches erforderlich.
Bezüglich der untersuchten und bewerteten Schutzgüter sind ebenfalls keine negativen Auswirkungen zu erwarten. Die Eingriffsregelung und Kompensation nach der ÖKVO weist aufgrund der festgesetzen Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Planungsgebietes einen deutlichen Überschuss an Ökopunkten auf.
Der Umweltbericht sowie die Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Behörden– und Bürgerbeteiligung liegen ebenfalls innerhalb des obigen Zeitraums zur Einsicht aus.
Während der Auslegungsfrist können, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift, Stellungnahmen beim Bauamt, Alte Biberacher Straße 13, 88447 Warthausen, abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Außerdem wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift (ggf. auch E-Mail und Telefonnummer, sofern angegeben) und die vorgebrachten Informationen auf Grundlage von § 4 Landesdatenschutzgesetz gespeichert werden. Die vorgebrachten Informationen werden dem Gemeinderat anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.
Elektronische Information:
Warthausen, 08.12.2023
gez.
Wolfgang Jautz