Ministerium fördert Projekte im ländlichen Raum (ELR)
Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat das Jahresprogramm 2025 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ausgeschrieben. Mit dem ELR hat das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden geschaffen. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Ziel der Landesregierung ist es, den Flächenverbrauch weiter zu reduzieren und den Folgen des Klimawandels entgegenzuwirken.
Hierbei sollen gezielt modellhafte Wohnumfeldmassnahmen, die dem Klimaschutz und der Klimaanpassung dienen, angestoßen und gefördert werden. Das ELR ist darüber hinaus offen für innovative Ansätze, die z. B. die Nachnutzung ehemaliger Trafohäuschen (auch Turmstation oder Trafoturm genannt), die Mehrfachnutzung von Gebäuden/innerörtlicher Flächen oder vorhandener Bausubstanz ermöglichen, wenn die Projekte zur Belebung und Stabilisierung der Ortskerne beitragen. Es sollen Impulse zur innerörtlichen Entwicklung und Aktivierung gesetzt und dabei auch der Klimaschutz berücksichtigt werden. Daher wird die Nutzung vorhandener Bausubstanz besonders gefördert. Zudem sind Neubauprojekte in den Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen nur noch förderfähig, sofern die Tragwerkskonstruktion überwiegend aus einem CO2-speichernden Material (z.B. Holz) besteht.
Förderung können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen erhalten. Es gelten die folgenden Förderschwerpunkte, Maßnahmen und Fördersätze:
Förderschwerpunkt Grundversorgung
Die Sicherung der wohnortnahen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen/lokale Basisdienstleistungen stehen im Vordergrund. Förderhöhe bis zu 20 % der zuwendungsfähigen Kosten, Förderhöhe bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Kosten für Kleinstunternehmen, max. 200.000 €.
Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung
Die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierungen), innerörtliche Nachverdichtung (ortsbildprägende Neubauten unter Verwendung CO2-speichernder Baustoffe), Verbesserung des Wohnumfeldes, Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie die Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken wird gefördert.
Bei eigengenutzten wohnraumbezogenen Projekten liegt der Regelfördersatz bei 30 %. Der Höchstbetrag pro Wohneinheit beträgt bei Modernisierungen, Umbauten und Aufstockungen 50.000 €, bei Umnutzungen bis zu 60.000 €. Neubauten in Baulücken werden mit bis zu 35% und 30.000 € gefördert. Hier ist die Voraussetzung die Eigennutzung und Holzbauweise.
Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden vorrangig Projekte unterstützt, die zur Umnutzung oder Weiterentwicklung vorhandener Bausubstanz beitragen. Auch die Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern ist ein wichtiges Förderziel. Gefragt sind Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen.
Unternehmensinvestitionen können mit einem Fördersatz von bis zu 15 %, max. 200.000 € gefördert werden. Wer bei Projekten überwiegend ressourcenschonende, CO2 bindende Baustoffe im Tragwerk wie z.B. Holz einsetzt, kann in definierten Fällen einen Förderzuschlag von 5 %-Punkten auf den Regelfördersatz und eine erhöhte Maximalförderung bekommen. (Ausnahme: Projekte der Grundversorgung) Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von den Städten und Gemeinden gestellt werden. Diese Aufnahmeanträge enthalten die von der Gemeinde positiv bewerteten privaten Projekte.
Anträge auf Förderung aus dem ELR sind bis spätestens 01.09.2024 über die Gemeinde Warthausen, Alte Biberacher Straße 13, 88447 Warthausen einzureichen. Bei Antragstellung müssen bereits ausgearbeitete Planunterlagen mit den Kosten vorliegen. Wer ein Projekt plant, für das eine Förderung in Frage kommen könnte, wendet sich bitte bei der Gemeinde Warthausen an Frau Rafiei oder Herrn Bürgermeister Jautz, jeweils unter Tel. 07351/5093-16
E-Mail: gemeinde@warthausen.de um die erforderlichen Unterlagen abzustimmen.
Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die vor der Programmentscheidung im Jahr 2025 nicht begonnen sind und im Jahr der Förderentscheidung begonnen werden. Das MLR entscheidet im Frühjahr 2025 über die Aufnahme in das ELR.
Weitere Informationen über die Fördervorrausetzungen, die Förderhöhe und das Verfahren zur Antragstellung finden Sie unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/ oder unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung/