Aus der Finanzerverwaltung - Fälligkeit von Steuern
Am 15. August 2024 sind Abschlagszahlungen für
- Grundsteuer
- Gewerbesteuer
zur Zahlung fällig.
Wir bitten diejenigen Zahlungspflichtigen, die sich nicht am Abbuchungsverfahren beteiligen, den fälligen Abschlag unter Angabe des Kassenzeichens zu überweisen. Sofern der Gemeindekasse ein SEPA-Mandat vorliegt, wird der Abschlag vom jeweiligen Bankkonto abgebucht.