Die Finanzverwaltung informiert über die Fälligkeit von Gebühren und Steuern
Die Grundsteuer ist in der Regel zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.
Die Vorauszahlungen der Gewerbesteuer sind in der Regel vierteljährlich im Veranlagungsjahr und zwar am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu entrichten.
Die Hundesteuer für das Jahr 2025 wird fällig am 15.02.2025.
In der Regel erhalten Sie im Februar einen Bescheid über die Abrechnung der Abwassergebühr und des Wasserzinses des Vorjahres. Der Abrechnungsbescheid setzt auch die Vorauszahlungen für das laufende Jahr fest. Diese werden auf Basis des Vorjahresverbrauchs hochgerechnet. Die Vorauszahlungen sind am 31. März, am 30. Juni, am 30.September und am 31. Dezember fällig.