Öffentliche Bekanntmachung: Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „Dafeld“ in Birkenhard
Der Gemeinderat der Gemeinde Warthausen hat am 06.11.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Dafeld“, Gemarkung Birkenhard, im beschleunigten Verfahren gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 13a BauGB aufzustellen.
Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem nachfolgenden Lageplan vom 03.12.2020 (schwarzgestrichelt umrandet). Er umfasst das Flst. 582 und Teile von Flst. 565.
Zweck der Planung
Mit der Planaufstellung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Allgemeines Wohngebiet geschaffen werden.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Gemeinderat hat ebenso in der öffentlichen Sitzung vom 06.11.2023 den Entwurf des Bebauungsplanes „Dafeld“ mit den örtlichen Bauvorschriften und Begründung gebilligt und beschlossen, diese öffentlich auszulegen.
Der Bebauungsplan liegt innerhalb der Ortslage und entwickelt sich aus dem gültigen Flächennutzungsplan. Eine Umweltprüfung ist entbehrlich.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit den örtlichen Bauvorschriften mit Datum vom 30.10.2023 wird mit Begründung vom 20.11.2023 bis 21.12.2023 (je einschließlich) im Bürgermeisteramt Warthausen, Foyer Erdgeschoss, Alte Biberacher Str. 13, 88447 Warthausen, während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsfrist können, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift, Stellungnahmen beim Bauamt, Alte Biberacher Straße 13, 88447 Warthausen, abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift (ggf. auch E-Mail und Telefonnummer, sofern angegeben) und die vorgebrachten Informationen auf Grundlage von § 4 Landesdatenschutzgesetz gespeichert werden. Die vorgebrachten Informationen werden dem Gemeinderat anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.
Elektronische Information:
Der Inhalt der Bekannmachung und die Unterlagen können über die Homepage der Gemeinde Warthausen unter www.warthausen.de eingesehen werden.
Warthausen, 10.11.2023
gez.
Wolfgang Jautz
Bürgermeister