Bäume, Sträucher und Hecken zurückschneiden
Anpflanzungen beleben und verschönern unsere Gemeinde und tragen zur Verbesserung der Lebensräume für Mensch und Tier bei.
Leider können durch Anpflanzungen aber auch Gefahrensituationen hervorgerufen werden. Eingehende Hinweise und Beschwerden zeigen uns, dass an Kreuzungen, Einmündungen sowie Fuß- und Radwegen immer wieder in öffentlichen Verkehrsflächen Äste hineinragen oder Hecken hineinwachsen.
Nach § 28 Straßengesetz Baden-Württemberg ist das Lichtraumprofil für öffentliche Geh- und Radwege sowie Fahrbahnen von jeglichen Beeinträchtigungen freizuhalten.
Neben dem Fahrbahnrand ist ein Sicherheitsraum von 0,50 m Breite und 4,50 m Höhe von jeglichen Bepflanzungen freizuhalten. Dasselbe gilt neben Gehwegen bei einer Breite von 0,25 m und eine Höhe von 2,50 m.
Bitte prüfen Sie auch, ob Straßenbeleuchtungen an der Grundstücksgrenze oder Verkehrsschilder zugewachsen sind und deren Freischneiden erforderlich ist. Bedenken Sie: Durch das Zuwachsen von Straßenlampen, Verkehrsschildern und Straßennamensschildern wird die Verkehrssicherheit beeinträchtigt und die Orientierung Ortsfremder erschwert.
Besonders gefährdet sind Kinder, die nach der Straßenverkehrsordnung bis zum vollendeten achten Lebensjahr mit Ihrem Fahrrad den Gehweg benutzen müssen. Werden sie durch überhängende Äste zum Ausweichen auf die Straße verleitet, besteht erhöhte Unfallgefahr für sie. Neben der möglichen Verletzung des Kindes drohen erhebliche Schadensersatzforderungen.
In der Zeit vom 1. März bis 30. September dürfen gem. § 39 Abs. 5 Nr. 2 und 3 Bundesnaturschutzgesetz Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze sowie Röhrichte nicht zurückgeschnitten werden. Diese Frist gilt nicht, wenn der Rückschnitt im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht durchgeführt werden muss.
Die Gemeinde Warthausen bittet deshalb alle Grundstücksbesitzer ihre Bäume, Hecken und Sträucher zu überprüfen und erforderlichenfalls so weit zurückzuschneiden,
dass das vorgeschriebene Lichtraumprofil eingehalten wird. Dürre Bäume und Äste (Totholz) können dabei ebenfalls eine erhebliche Gefahr bedeuten und müssen,
wenn sie den öffentlichen Verkehrsraum gefährden, beseitigt werden. Gleichzeitig sind Bäume auf ihren Zustand insbesondere auf Standsicherheit zu untersuchen.
Am 6. November ist die nächste Grüngutsammlung. Der Rückschnitt lohnt sich daher jetzt erst recht.