Wochenmarkt

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Der Wochenmarkt findet jeden Freitag von 8:00 - 12:30 Uhr in der Ortsmitte Warthausen statt.

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Warthausen
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5,4 Millionen Euro aus dem Ausgleichstock des Landes für den Landkreis Biberach

Der „Verteilungsausschuss Ausgleichstock“ hat am Donnerstag, 27.06.2024 unter dem Vorsitz von Regierungspräsident Klaus Tappeser über die Finanzzuweisungen für das Jahr 2024 entschieden.

Der Landkreis Biberach erhält im Jahr 2024 eine neue Rekordsumme von 5,4 Mio. Euro an Finanzhilfe aus dem Ausgleichstock des Landes Baden-Württemberg. Damit können 23 Städte und Gemeinden im Kreis ihre kommunalen Baumaßnahmen umsetzen oder vorbereiten (zum Vergleich: Im vergangenen Jahr 2023 sind 22 Städte und Gemeinden im Kreis mit 4,7 Millionen Euro und im Jahr 2022 sind 20 Städte und Gemeinden im Kreis mit 3,3 Millionen Euro Fördersumme bedient worden) “Es ist mir eine Freude, dass wir mit den Mitteln aus dem Ausgleichstock die Gemeinden im Landkreis Biberach bei ihren wichtigen Investitionen in die Zukunft unterstützen können”, so Landrat Mario Glaser, der auch stellvertretendes Mitglied des Verteilungsausschusses ist. „In diesem Jahr freut es mich besonders, dass insbesondere Feuerwehren, Schulen und Kindergärten unterstützt werden. Damit werden nicht nur wichtige Säulen des Brand- und Katastrophenschutzes gestärkt, sondern auch dringend benötigte Betreuungsangebote realisiert.“ CDU-Landtagsabgeordneter Thomas Dörflinger sagte: „Ich freue mich sehr, dass dieses Projekt nun angepackt werden kann. Die Zuschüsse aus dem Ausgleichstock wirken direkt vor Ort und stärken ihre Gemeinde“.

Die Gemeinde Warthausen wurde mit 300.000 Euro für Neubau eines 2-gruppigen Kindergartens mit Abbruch bestehender Kindergarten, Zwischenbau und Schwesternhaus (Bauherr Kirchengemeinde) berücksichtigt.

Hintergrund:
Der Ausgleichstock ist ein Instrument zur Förderung der kommunalen Finanzkraft. Er soll vor allem finanzschwachen Kommunen helfen, ihre Investitionen zu finanzieren und ihre Infrastruktur zu verbessern. Die Mittel des Ausgleichstocks werden vom Land und den Kommunen gemeinsam aufgebracht. Über die Verteilung der Mittel entscheidet der Verteilungsausschuss, welchem Vertreter des Regierungspräsidiums, des Städtetags, des Gemeindetags und des
Landkreistags angehören.

 
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