Fälligkeit von Wasser- und Abwassergebühren
Am 31.12.2023 ist der vierte Abschlag der Wasser- und Abwassergebühren zur Zahlung fällig. Die Höhe des Abbuchungsbetrages ist aus der Verbrauchsabrechnung 2022 ersichtlich.
Soweit der Gemeindekasse ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, wird der fällige Betrag vom jeweiligen Bankkonto abgebucht. Ohne erteilte Einzugsermächtigung bitten wir den fälligen Abschlag unter Angabe des Kassenzeichens rechtzeitig zu überweisen.