Wasseruhren vor Frost schützen
Wir möchten Sie gerne darauf hinweisen, dass die Wasserzähler vor Frosteinwirkungen zu schützen sind.
Den Wasserabnehmern empfehlen wir, frostgefährdete Wasserzähler (unter anderem auch Bauwasserzähler) durch geeignete Maßnahmen abzudecken oder einzubinden, sodass ein Einfrieren verhindert werden kann. Dies betrifft insbesondere Gebäude, die sich im Rohbau befinden bzw. nicht beheizt werden. Müssen Wasserzähler infolge von Frostschäden ausgetauscht werden, haftet hier der Wasser-abnehmer/Anschlussnehmer.