Kontakt

Bürgermeisteramt
Warthausen
Alte Biberacher Straße 13
88447 Warthausen
Tel: 07351 / 5093-0
Fax: 07351 / 5093-23
gemeinde@warthausen.de

Anfahrt

Sprechzeiten


Montag, Dienstag, Donnerstag
08:30 bis 12:00 Uhr

Mittwoch
08:30 bis 12:00 Uhr
und
14:00  bis 18:00 Uhr

Freitag
08:30 bis 12:30 Uhr
(außer Standesamt)

Bitte beachten Sie, dass am Freitag, 19. Juli 2024 einige Ämter nicht besetzt und daher nicht erreichbar sind.

Ortsplan und Bürgerinformation

Ortsplan (OpenStreetMap)

Was finde ich wo?

Unter Lebenslagen finden Sie für zentrale Ereignisse im Leben wie "Heirat" , "Bauen" oder "Geburt", etc. die wesentlichen Informationen. Entsprechendes gilt für weitere Themenbereiche wie "Schule" oder "Studium".

Sie finden Informationen über Ihre Pflichten und Rechte, welche Behördengänge zu erledigen sind, welche privaten Stellen eingeschaltet werden sollten bzw. welche (auch finanziellen) Hilfen bestehen oder welche steuerlichen Auswirkungen es gibt. Es werden Tipps und Checklisten (etwa dazu, was bei einem Umzug üblicherweise und in welcher Reihenfolge zu erledigen ist) angeboten sowie Links zu weiterführende Internetangeboten.

Zeitpunkte für den Übergang zwischen den Schularten

Der Übergang zwischen den Schularten ist möglich zum Ende eines Schulhalb- oder Schuljahres.

Dies gilt nicht für einen Wechsel in der Klasse 5. Er ist nur zum Ende des Schuljahres möglich.

Der Wechsel in die Abschlussklasse einer Schulart ist nur zu Beginn des Schuljahres möglich. Abschlussklassen in diesem Sinne sind:

  • in der Werkrealschule, Hauptschule, Realschule und Gemeinschaftsschule die Klassen 9 und 10,
  • im Gymnasium die Klasse 10.

Der Wechsel zwischen den Ebenen ist innerhalb der Sekundarstufe I möglich, sowie von der Klasse 10 in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe bzw. in die entsprechende Jahrgangsstufe, wenn die Einführungsphase bereits besucht worden ist.

Freigabevermerk

19.12.2023 Kultusministerium Baden-Württemberg

 
owered by Komm.ONE