Was finde ich wo?
Unter Lebenslagen finden Sie für zentrale Ereignisse im Leben wie "Heirat" , "Bauen" oder "Geburt", etc. die wesentlichen Informationen. Entsprechendes gilt für weitere Themenbereiche wie "Schule" oder "Studium".
Sie finden Informationen über Ihre Pflichten und Rechte, welche Behördengänge zu erledigen sind, welche privaten Stellen eingeschaltet werden sollten bzw. welche (auch finanziellen) Hilfen bestehen oder welche steuerlichen Auswirkungen es gibt. Es werden Tipps und Checklisten (etwa dazu, was bei einem Umzug üblicherweise und in welcher Reihenfolge zu erledigen ist) angeboten sowie Links zu weiterführende Internetangeboten.
Wechsel der Schulart ohne Wechsel der Ebene
Ohne Wechsel der Ebene ist ein Wechsel der Schulart möglich, wenn die Schülerin oder der Schüler die Ebene an der bisherigen Schulart weiterhin besuchen könnte. Beispiel: Wechsel von der Werkrealschule in das Niveau G der Realschule
Achtung: Für den Wechsel in das Gymnasium ab Klasse 7 kommt als zweite Voraussetzung dazu, dass die Schülerin oder der Schüler eine zweite Fremdsprache besucht hat.
Der Wechsel in die gymnasiale Oberstufe erfolgt in die Einführungsphase. Schülerinnen und Schüler, die bereits eine Einführungsphase besucht haben, wechseln in die entsprechende Jahrgangsstufe.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat ihn am 19.12.2023 freigegeben.