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Bürgermeisteramt
Warthausen
Alte Biberacher Straße 13
88447 Warthausen
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Fax: 07351 / 5093-23
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Öffnungszeiten


Montag, Dienstag, Donnerstag
08:30 bis 12:00 Uhr

Mittwoch
08:30 bis 12:00 Uhr
und
14:00  bis 18:00 Uhr

Freitag
08:30 bis 12:30 Uhr
(außer Standesamt)

Das Rathaus der Gemeinde Warthausen ist vom Dienstag, 24. Dezember 2024 bis einschließlich Mittwoch, 01. Januar 2025 geschlossen.
Ab Donnerstag, 02. Januar 2025 sind wir wieder zu den gewohnten Zeiten für Sie zu erreichen.

Ortsplan und Bürgerinformation

Ortsplan (OpenStreetMap)

Was finde ich wo?

Unter Lebenslagen finden Sie für zentrale Ereignisse im Leben wie "Heirat" , "Bauen" oder "Geburt", etc. die wesentlichen Informationen. Entsprechendes gilt für weitere Themenbereiche wie "Schule" oder "Studium".

Sie finden Informationen über Ihre Pflichten und Rechte, welche Behördengänge zu erledigen sind, welche privaten Stellen eingeschaltet werden sollten bzw. welche (auch finanziellen) Hilfen bestehen oder welche steuerlichen Auswirkungen es gibt. Es werden Tipps und Checklisten (etwa dazu, was bei einem Umzug üblicherweise und in welcher Reihenfolge zu erledigen ist) angeboten sowie Links zu weiterführende Internetangeboten.

Suche nach dem geeigneten Nachfolger

Entscheidend für ein erfolgreiches Nachfolgemodell ist die Wahl von geeigneten Personen. Viele Firmeninhaberinnen und Firmeninhaber möchten, dass die eigenen Kinder das Unternehmen weiterführen. Prüfen Sie gründlich, ob das wirklich die beste Nachfolgeregelung ist.

Steht kein Familienmitglied für die Nachfolge zur Verfügung, sollten Sie Alternativen im eigenen Unternehmen suchen. Klären Sie, ob sich jemand aus dem Gesellschafterkreis, von den Führungskräften, den Meisterinnen und Meistern oder den anderen Beschäftigten zur Nachfolge eignet. Diese haben den Vorteil, die Besonderheiten des Unternehmens bereits zu kennen. Die notwendigen Kenntnisse und Führungsqualitäten haben sie eventuell schon unter Beweis gestellt.

Kennen Sie keine für die Nachfolge geeigneten Personen, können Sie selbst die Initiative ergreifen und Ihr Unternehmen zur Übernahme anbieten. Es gibt mehrere Möglichkeiten: Inserate in Tageszeitungen und Fachzeitschriften, Kontakte zur örtlichen Kammer oder Sie sprechen mit Wirtschaftsförderern oder Ihrem Fachverband. Sie können sich auch an einen Firmenmakler wenden oder über eine Personalberatung eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger suchen.

Tipp: Die baden-württembergischen Nachfolge-Moderatoren helfen Ihnen bei der Suche nach einer Übernehmerin oder einem Übernehmer und moderieren den gesamten Nachfolgeprozess. Dabei arbeiten sie mit unterschiedlichen Fachberatern (Bankfachleuten, Steuerberatern, Rechtsanwälten, Betriebs- und Unternehmensberatern), welche für die einzelnen vertiefenden Beratungen zuständig sind, zusammen. Die Liste der Moderatoren finden Sie auf dem Gründungsportal des Wirtschaftsministeriums.

Nutzen Sie Internetbörsen zur Unternehmensnachfolge. Die bundesweite Unternehmensbörse nexxt-change bildet ein Kernstück der Informationsplattform der "nexxt"-Bundesinitiative Unternehmensnachfolge. Sie richtet sich an Gründerinnen und Gründer, die ein Unternehmen zur Übernahme suchen und Unternehmerinnen und Unternehmer, die eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger suchen.

Prüfen Sie, ob die möglichen Nachfolgerinnen und Nachfolger das von Ihnen im Vorfeld erstellte Anforderungsprofil erfüllen. Auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie finden Sie die Checkliste Nachfolger .

Tipp: Spricht das Anforderungsprofil für ein Familienmitglied, sollten Sie dieses frühzeitig in das Unternehmen einbinden. Beziehen Sie Ihre gesamte Familie rechtzeitig in alle Überlegungen zur Unternehmensnachfolge (z.B. Schenkung oder Erbe) ein.

Mögliche Nachfolgerinnen und Nachfolger können Sie beispielsweise durch eine externe Personalberatung überprüfen lassen. Diese kann die Kompetenz und Fähigkeiten Ihrer Wunschnachfolgerin oder Ihres Wunschnachfolgers objektiv überprüfen.

Beachten Sie abschließend auch, ob

  • sie oder er von den Beschäftigten Ihres Unternehmens akzeptiert wird,
  • der Gesellschaftsvertrag eine Übernahme zulässt,
  • Ihre familiären Voraussetzungen (z.B. Ehevertrag, Testament oder Erbvertrag) mit Ihren Nachfolgeplänen vereinbar sind.

Freigabevermerk

09.05.2022 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

 
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