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Bürgermeisteramt
Warthausen
Alte Biberacher Straße 13
88447 Warthausen
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Öffnungszeiten


Montag, Dienstag, Donnerstag
08:30 bis 12:00 Uhr

Mittwoch
08:30 bis 12:00 Uhr
und
14:00  bis 18:00 Uhr

Freitag
08:30 bis 12:30 Uhr
(außer Standesamt)

Das Rathaus der Gemeinde Warthausen ist vom Dienstag, 24. Dezember 2024 bis einschließlich Mittwoch, 01. Januar 2025 geschlossen.
Ab Donnerstag, 02. Januar 2025 sind wir wieder zu den gewohnten Zeiten für Sie zu erreichen.

Ortsplan und Bürgerinformation

Ortsplan (OpenStreetMap)

Was finde ich wo?

Unter Lebenslagen finden Sie für zentrale Ereignisse im Leben wie "Heirat" , "Bauen" oder "Geburt", etc. die wesentlichen Informationen. Entsprechendes gilt für weitere Themenbereiche wie "Schule" oder "Studium".

Sie finden Informationen über Ihre Pflichten und Rechte, welche Behördengänge zu erledigen sind, welche privaten Stellen eingeschaltet werden sollten bzw. welche (auch finanziellen) Hilfen bestehen oder welche steuerlichen Auswirkungen es gibt. Es werden Tipps und Checklisten (etwa dazu, was bei einem Umzug üblicherweise und in welcher Reihenfolge zu erledigen ist) angeboten sowie Links zu weiterführende Internetangeboten.

Studienfinanzierung

Während des Studiums entstehen einerseits Kosten für Ihren Lebensunterhalt. Andererseits müssen Sie verschiedene Gebühren in Verbindung mit dem Studium selbst entrichten.

Folgendes sollten Sie bei Ihren Überlegungen über die Finanzierung Ihres Studiums berücksichtigen:

Studierende in Deutschland benötigen monatlich 864 Euro. Dieser Bedarf ist abhängig vom eigenen Lebensstandard und Studienort und setzt voraus, dass Sie nicht mehr bei den Eltern wohnen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks.

Enthalten sind:

  • Kosten für die Unterkunft wie Miete und sonstige Nebenkosten wie Strom, Heizung, Wasser, Müllgebühren
  • Kosten für Lebensmittel, Kleidung
  • Kosten für Nahverkehr und Heimfahrten
  • Kosten für Versicherungen, zum Beispiel Krankenversicherung
  • Telefon, Internet, Rundfunk- und Fernsehgebühren
  • Taschengeld

Kosten, die im Zusammenhang mit dem Studium stehen:

  • Verwaltungskostenbeitrag, Studierendenwerksbeitrag und Beitrag zur Verfassen Studentenschaft
  • Fachliteratur, PC und sonstige Lernmittel

Bei weiterbildenden Masterstudiengängen können die Hochschulen Studiengebühren in unterschiedlicher Höhe erheben.

Verwaltungskostenbeitrag

Die staatlichen Hochschulen in Baden-Württemberg erheben für die allgemeinen Verwaltungsdienstleistungen wie Immatrikulation und Beurlaubung einen Verwaltungskostenbeitrag. Der Verwaltungskostenbeitrag beträgt bei den Hochschulen 70 Euro pro Semester und bei der Dualen Hochschule 140 Euro pro Studienjahr.

Studierendenwerksbeitrag

Bei der Einschreibung und Rückmeldung wird ein Studierendenwerksbeitrag erhoben, mit dem die Studierendenwerke ihre Betreuungs- und Beratungsangebote teilweise finanzieren. Die Entrichtung des Studierendenwerksbeitrags pro Semester ist verpflichtend. Im Gegenzug erhalten Sie das Recht, alle Einrichtungen und Dienstleistungen Ihres Studierendenwerks zu nutzen.

Zum Studierendenwerksbeitrag kann je nach Studienstandort ein sogenannter "Solidarbeitrag" zum Semesterticket hinzukommen, mit dem Sie das Recht erwerben, vergünstigt am ÖPNV teilzunehmen. Die Höhe des "Solidarbeitrags" und des Preises für das Semesterticket ist von Standort zu Standort unterschiedlich.

Beitrag zur Verfassten Studierendenschaft

Bei der Einschreibung und Rückmeldung wird zudem ein Beitrag zur Verfassten Studierendenschaft ihrer Hochschule erhoben. Die Entrichtung dieses Beitrags ist ebenfalls verpflichtend. Mit dem Beitrag ermöglichen Sie es der Verfassten Studierendenschaft, die Interessen der Studierenden einer Hochschule vertritt.

Versicherungen

Alle Studierenden werden von der gesetzlichen Unfallversicherung erfasst. Der gesetzliche Unfallschutz umfasst alle Tätigkeiten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Studium stehen. Dies betrifft nicht nur Vorlesungen, sondern auch andere Veranstaltungen wie Exkursionen und Hochschulsport, die zum Hochschulbetrieb zählen. Auch der Weg zur Hochschule wird vom Schutz der Unfallversicherung umfasst.

Darüber hinaus bieten die Studentenwerke über die Bezahlung des Studentenwerksbeitrags eine Freizeitunfall- sowie eine Garderoben- und Fahrraddiebstahlversicherung an. Über die Freizeitunfallversicherung wird der Versicherungsschutz auf den gesamten Freizeitbereich erweitert.

Einige Studentenwerke bieten zusätzlich auch eine Haftpflicht- und Hausratversicherung an, letzteres nur für die Wohnheime des Studentenwerks .

Freigabevermerk

11.03.2024 Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg

 
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