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Bürgermeisteramt
Warthausen
Alte Biberacher Straße 13
88447 Warthausen
Tel: 07351 / 5093-0
Fax: 07351 / 5093-23
gemeinde@warthausen.de

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Öffnungszeiten


Montag, Dienstag, Donnerstag
08:30 bis 12:00 Uhr

Mittwoch
08:30 bis 12:00 Uhr
und
14:00  bis 18:00 Uhr

Freitag
08:30 bis 12:30 Uhr
(außer Standesamt)

Das Rathaus der Gemeinde Warthausen ist vom Dienstag, 24. Dezember 2024 bis einschließlich Mittwoch, 01. Januar 2025 geschlossen.
Ab Donnerstag, 02. Januar 2025 sind wir wieder zu den gewohnten Zeiten für Sie zu erreichen.

Ortsplan und Bürgerinformation

Ortsplan (OpenStreetMap)

Was finde ich wo?

Unter Lebenslagen finden Sie für zentrale Ereignisse im Leben wie "Heirat" , "Bauen" oder "Geburt", etc. die wesentlichen Informationen. Entsprechendes gilt für weitere Themenbereiche wie "Schule" oder "Studium".

Sie finden Informationen über Ihre Pflichten und Rechte, welche Behördengänge zu erledigen sind, welche privaten Stellen eingeschaltet werden sollten bzw. welche (auch finanziellen) Hilfen bestehen oder welche steuerlichen Auswirkungen es gibt. Es werden Tipps und Checklisten (etwa dazu, was bei einem Umzug üblicherweise und in welcher Reihenfolge zu erledigen ist) angeboten sowie Links zu weiterführende Internetangeboten.

Spezielle Arbeitsformen

Unter einem Normalarbeitsverhältnis wird ein Arbeitsverhältnis verstanden, das nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als typisch anzusehen ist. Ihm liegt eine Vollzeitbeschäftigung aufgrund eines unbefristeten Arbeitsvertrags zugrunde. Unbefristete "normale" Vollzeitarbeitsstellen haben in den letzten Jahren wieder stärker zugenommen als die sogenannten atypischen Beschäftigungsformen. Zu den atypischen Beschäftigungsformen werden Teilzeitbeschäftigungen, geringfügige Beschäftigungen, befristete Beschäftigungen sowie Zeitarbeitsverhältnisse gezählt.

Die Abweichung vom Normalarbeitsverhältnis resultiert aus einem erhöhten Bedarf an flexiblen Arbeitsformen, die beispielsweise dem Wunsch nach Vereinbarkeit von Familie und Beruf eher entsprechen können. In der Regel haben atypische Beschäftigungsformen nicht das Ziel, den eigenen Lebensunterhalt und eventuell den von Angehörigen voll zu finanzieren.

Nicht nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren durch die Flexibilität. Auch Arbeitgeber haben durch atypische Beschäftigungsverhältnisse die Möglichkeit, die Belegschaften rasch an gewandelte Markterfordernisse anzupassen oder Produktionsspitzen abzufedern.

Freigabevermerk

23.01.2024 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

 
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