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Bürgermeisteramt
Warthausen
Alte Biberacher Straße 13
88447 Warthausen
Tel: 07351 / 5093-0
Fax: 07351 / 5093-23
gemeinde@warthausen.de

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Öffnungszeiten


Montag, Dienstag, Donnerstag
08:30 bis 12:00 Uhr

Mittwoch
08:30 bis 12:00 Uhr
und
14:00  bis 18:00 Uhr

Freitag
08:30 bis 12:30 Uhr
(außer Standesamt)

Das Rathaus der Gemeinde Warthausen ist vom Dienstag, 24. Dezember 2024 bis einschließlich Mittwoch, 01. Januar 2025 geschlossen.
Ab Donnerstag, 02. Januar 2025 sind wir wieder zu den gewohnten Zeiten für Sie zu erreichen.

Ortsplan und Bürgerinformation

Ortsplan (OpenStreetMap)

Was finde ich wo?

Unter Lebenslagen finden Sie für zentrale Ereignisse im Leben wie "Heirat" , "Bauen" oder "Geburt", etc. die wesentlichen Informationen. Entsprechendes gilt für weitere Themenbereiche wie "Schule" oder "Studium".

Sie finden Informationen über Ihre Pflichten und Rechte, welche Behördengänge zu erledigen sind, welche privaten Stellen eingeschaltet werden sollten bzw. welche (auch finanziellen) Hilfen bestehen oder welche steuerlichen Auswirkungen es gibt. Es werden Tipps und Checklisten (etwa dazu, was bei einem Umzug üblicherweise und in welcher Reihenfolge zu erledigen ist) angeboten sowie Links zu weiterführende Internetangeboten.

Schulpsychologische Beratung

Im System der Schulpsychologischen Dienste arbeiten Psychologische Schulberaterinnen und Schulberater, Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sowie Beratungslehrkräfte eng zusammen. Die Schulpsychologischen Dienste, zu denen auch das Kompetenzzentrum Schulpsychologie zählt, unterstützen Schülerinnen und Schüler, Erziehungsberechtigte, Lehrkräfte, Schulleitungen sowie die Schulaufsicht und Schulverwaltung bei pädagogisch-psychologischen Fragen, Problemen und Herausforderungen in der Lebenswelt Schule. Die Angebote stehen allen Schularten offen. Die Unterstützergruppen der Schulpsychologischen Dienste verfügen über ein breites Methodenrepertoire, welches sie flexibel je nach Anliegen, Auftrag und Zielgruppe einsetzen.

Die Beratungslehrkraft an der Schule ist eine hilfreiche erste Ansprechperson bei schulbezogenen Schwierigkeiten. Darüber hinaus steht die zuständige Schulpsychologische Beratungsstelle mit ihren Beratungs- und Unterstützungsangeboten zur Verfügung. Es gibt 28 Schulpsychologische Beratungsstellen in Baden-Württemberg. Diese sind Teil der Regionalstellen des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung.

Die Schulpsychologischen Dienste beraten und unterstützen...

  • Schülerinnen und Schüler

Wir sind für Dich da, wenn …

… es Dir schwerfällt zu lernen oder Dich zu konzentrieren.

… Du Angst vor Prüfungen oder vor der Schule hast.

… Du Schwierigkeiten mit Lehrkräften oder Mitschülerinnen und Mitschülern hast.

  • Eltern

Schulschwierigkeiten sind nichts Ungewöhnliches. Wir beraten Sie bei Themen wie …

... Problemen Ihres Kindes rund um Lernen, Motivation und Konzentration.

... Angst, Schulverweigerung, Schulunlust.

... schulischen Konflikten und Mobbing.

… Fragen zu Bildungswegen für Ihr Kind.

  • Lehrkräfte und Schulleitungen durch...

… Beratung im Umgang mit einzelnen Schülerinnen und Schülern und deren Erziehungsberechtigten.

… Beratung bei Problemen in der Klassen- oder Schulgemeinschaft.

… Einzel-Coaching und Supervision, z.B. bei Konflikten oder beruflichen Belastungen.

Kollegien durch...

... schulinterne Fortbildungen zu pädagogisch-psychologischen Themen.

... Beratung und Vermittlung bei Konflikten.

... Beratung und Begleitung im Rahmen von Teamentwicklungsprozessen.

... Nachsorge bei schulischen Krisenfällen.

Die Beratung der Schulpsychologischen Dienste ist kostenfrei und vertraulich, d.h. alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht. Allen Ratsuchenden steht der direkte Kontakt zu den Beratungsangeboten der Schulpsychologischen Dienste offen, es findet keine vorgeschaltete Klärung oder Zuweisung durch andere Personen und Institutionen statt. Die Beratung richtet sich ausschließlich an den Anliegen der Ratsuchenden und fachlichen Kriterien aus. Sie findet auf freiwilliger Basis statt und ist ergebnisoffen.

Ziel ist es, Ratsuchende bei der selbstverantwortlichen, an ihren Möglichkeiten und Kompetenzen orientierten Lösungssuche und –findung zu begleiten und zu unterstützen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schulpsychologischen Dienste sind dabei weder einseitig der Schule verpflichtet noch vertreten sie einseitig die Interessen der Schülerinnen und Schüler oder der Erziehungsberechtigten. Dieses Prinzip der Allparteilichkeit gewährleistet die notwendige Offenheit für Veränderungen und Problemlösungen.

In Gesprächen wird zunächst gemeinsam nach möglichen Ursachen für das Problem gesucht. Bei Bedarf kann eine testpsychologische Untersuchung durchgeführt und zur Klärung hinzugezogen werden. Eventuell erforderliche pädagogisch-psychologische Maßnahmen erfolgen immer in Absprache mit allen Beteiligten.

Die Schulpsychologischen Dienste bieten keine Therapie an. Sollte eine längerfristige therapeutische Begleitung notwendig sein, informieren sie gerne über therapeutische Angebote entsprechender Einrichtungen.

Freigabevermerk

15.11.2023; Kultusministerium Baden-Württemberg

 
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