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Bürgermeisteramt
Warthausen
Alte Biberacher Straße 13
88447 Warthausen
Tel: 07351 / 5093-0
Fax: 07351 / 5093-23
gemeinde@warthausen.de

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Öffnungszeiten


Montag, Dienstag, Donnerstag
08:30 bis 12:00 Uhr

Mittwoch
08:30 bis 12:00 Uhr
und
14:00  bis 18:00 Uhr

Freitag
08:30 bis 12:30 Uhr
(außer Standesamt)

Das Rathaus der Gemeinde Warthausen ist vom Dienstag, 24. Dezember 2024 bis einschließlich Mittwoch, 01. Januar 2025 geschlossen.
Ab Donnerstag, 02. Januar 2025 sind wir wieder zu den gewohnten Zeiten für Sie zu erreichen.

Ortsplan und Bürgerinformation

Ortsplan (OpenStreetMap)

Was finde ich wo?

Unter Lebenslagen finden Sie für zentrale Ereignisse im Leben wie "Heirat" , "Bauen" oder "Geburt", etc. die wesentlichen Informationen. Entsprechendes gilt für weitere Themenbereiche wie "Schule" oder "Studium".

Sie finden Informationen über Ihre Pflichten und Rechte, welche Behördengänge zu erledigen sind, welche privaten Stellen eingeschaltet werden sollten bzw. welche (auch finanziellen) Hilfen bestehen oder welche steuerlichen Auswirkungen es gibt. Es werden Tipps und Checklisten (etwa dazu, was bei einem Umzug üblicherweise und in welcher Reihenfolge zu erledigen ist) angeboten sowie Links zu weiterführende Internetangeboten.

Rechtliche Betreuung

Hinter dem juristischen Begriff "Rechtliche Betreuung" verbergen sich ganz entscheidende Fragen:

  • Wer kümmert sich um mich, wenn ich selbst nicht mehr dazu in der Lage bin?
  • Wie kann ich frühzeitig sicherstellen, dass meine Wünsche beachtet werden?
  • Was habe ich als betreuende Person für meine Eltern oder eine Nachbarin oder einen Nachbarn alles zu erledigen?

Hier finden Sie detaillierte Informationen zu allem, was betreute und betreuende Personen interessieren könnte.

Voraussetzung für die Bestellung eines Betreuers ist immer, dass die betroffene Person volljährig ist und infolge einer Erkrankung oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbständig besorgen kann. In diesem Fall kann der betroffenen Person eine Betreuerin oder ein Betreuer zur Seite gestellt werden.

Hinweis: Reicht die vorhandene Hilfe und Unterstützung durch Familienangehörige, Bekannte oder einen sozialen Dienst aus, darf keine Betreuerin und kein Betreuer bestellt werden.

Vertiefende Informationen

Wie Sie die gerichtliche Bestellung einer Betreuerin oder eines Betreuers durch die Erteilung einer Vorsorgevollmacht vermeiden können, erfahren Sie in dem Kapitel "Vorsorgemöglichkeit zur rechtlichen Betreuung".

In den gleichnamigen Kapiteln erfahren Sie alles Weitere zu den wichtigsten

Das Justizministerium Baden-Württemberg bietet die Broschüren "Das Betreuungsrecht - praktische Hinweise für Betreuer" und "Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung" zu diesem Thema an.

Um Mitbürgerinnen und Mitbürgern, denen eine Verständigung in deutscher Sprache schwer fällt, mit dem Thema vertraut zu machen, bietet das Justizministerium eine Kurzinformation zur Betreuung und Vorsorgevollmacht auf deutsch, türkisch, russisch, italienisch, griechisch, polnisch und englisch an. Sie können alle Broschüren bestellen oder herunterladen.

Freigabevermerk

14.11.2024 Justizministerium Baden-Württemberg

 
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