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Bürgermeisteramt
Warthausen
Alte Biberacher Straße 13
88447 Warthausen
Tel: 07351 / 5093-0
Fax: 07351 / 5093-23
gemeinde@warthausen.de

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Öffnungszeiten


Montag, Dienstag, Donnerstag
08:30 bis 12:00 Uhr

Mittwoch
08:30 bis 12:00 Uhr
und
14:00  bis 18:00 Uhr

Freitag
08:30 bis 12:30 Uhr
(außer Standesamt)

Das Rathaus der Gemeinde Warthausen ist vom Dienstag, 24. Dezember 2024 bis einschließlich Mittwoch, 01. Januar 2025 geschlossen.
Ab Donnerstag, 02. Januar 2025 sind wir wieder zu den gewohnten Zeiten für Sie zu erreichen.

Ortsplan und Bürgerinformation

Ortsplan (OpenStreetMap)

Was finde ich wo?

Unter Lebenslagen finden Sie für zentrale Ereignisse im Leben wie "Heirat" , "Bauen" oder "Geburt", etc. die wesentlichen Informationen. Entsprechendes gilt für weitere Themenbereiche wie "Schule" oder "Studium".

Sie finden Informationen über Ihre Pflichten und Rechte, welche Behördengänge zu erledigen sind, welche privaten Stellen eingeschaltet werden sollten bzw. welche (auch finanziellen) Hilfen bestehen oder welche steuerlichen Auswirkungen es gibt. Es werden Tipps und Checklisten (etwa dazu, was bei einem Umzug üblicherweise und in welcher Reihenfolge zu erledigen ist) angeboten sowie Links zu weiterführende Internetangeboten.

Mit 16

Die Rechte und Pflichten Jugendlicher nehmen mit dem Alter stufenweise zu.

  • Beschränkte Testierfähigkeit

Wer beschränkt testierfähig ist, kann ein öffentliches Testament anfertigen. Dabei handelt es sich entweder um ein Testament, das die jugendliche Person mündlich vor einer Notarin oder einem Notar erklärt. Die Notarin oder der Notar schreibt es dann nieder.
Oder es ist ein von der jugendlichen Person selbst geschriebenes Testament, das sie der Notarin oder dem Notar offen aushändigt.

  • Ausweispflicht

Alle Deutschen ab 16 Jahren müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen. Diesen müssen Sie auf Verlangen vorzeigen und zur Prüfung aushändigen. Behörden wie zum Beispiel die Polizei, Meldebehörden oder Grenzübertrittsstellen sind zur Prüfung Ihrer Personalien berechtigt.

Die Gültigkeitsdauer eines Personalausweises ist vom Alter abhängig. Bevor Sie 24 Jahre alt sind, gilt er sechs Jahre. Ab 24 Jahren gilt er zehn Jahre.

  • Führerschein

Jugendliche sind ab 16 Jahren berechtigt, Führerscheine in den Klassen A1, AM, L und T zu machen.

  • Ausgehen

Der Aufenthalt in Gaststätten und bei Tanzveranstaltungen (Disco) ist bis 24 Uhr erlaubt. Eine erziehungsberechtigte Person muss nicht dabei sein.

  • Kauf und Konsum von Alkohol

Jugendliche ab 16 Jahren dürfen in Gaststätten und Geschäften alkoholische Getränke kaufen. Das gilt aber nicht für Getränke mit hohem Alkoholgehalt. Das sind zum Beispiel Branntwein oder branntweinhaltige Getränke wie alkoholische Mischgetränke (Cocktails), Whisky und Wodka.

Vertiefende Informationen

Detaillierte Informationen über die Fahrerlaubnisklassen bietet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur auf seinen Seiten an.

Freigabevermerk

18.06.2024 Justizministerium Baden-Württemberg

 
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