Was finde ich wo?
Unter Lebenslagen finden Sie für zentrale Ereignisse im Leben wie "Heirat" , "Bauen" oder "Geburt", etc. die wesentlichen Informationen. Entsprechendes gilt für weitere Themenbereiche wie "Schule" oder "Studium".
Sie finden Informationen über Ihre Pflichten und Rechte, welche Behördengänge zu erledigen sind, welche privaten Stellen eingeschaltet werden sollten bzw. welche (auch finanziellen) Hilfen bestehen oder welche steuerlichen Auswirkungen es gibt. Es werden Tipps und Checklisten (etwa dazu, was bei einem Umzug üblicherweise und in welcher Reihenfolge zu erledigen ist) angeboten sowie Links zu weiterführende Internetangeboten.
Hauptschulabschluss
Einen Hauptschulabschluss oder gleichwertigen Bildungsstand können Sie folgendermaßen erreichen:
- erfolgreiche Hauptschulabschlussprüfung am Ende von
- Klasse 9 der Hauptschule oder Werkrealschule oder Klasse 10 der Werkrealschule
- Klasse 9 oder 10 der Gemeinschaftsschule
- Klasse 9 Realschule
- Versetzung in Klasse 10 der Werkrealschule
- Versetzungszeugnis von Klasse 9 nach Klasse 10 der Realschule oder des allgemeinbildenden Gymnasiums oder des sechsjährigen beruflichen Gymnasiums oder wenn Sie von Klasse 9 nach 10 auf der Gemeinschaftsschule auf Niveau M oder E hätten versetzt werden können
- die vorstehenden Regelungen gelten auch, wenn Sie die entsprechenden Bildungsgänge an sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) besuchen.
- erfolgreicher Abschluss einer Berufsfachschule:
- einjährige gewerbliche Berufsfachschule
- einjährige hauswirtschaftliche Berufsfachschule
- einjährige hauswirtschaftliche Förderberufsfachschule (mit Zusatzprüfung in Deutsch, Mathematik und gegebenenfalls Englisch)
- zweijährige Berufsfachschule für Sozialpflege (Alltagsbetreuung)
- Versetzung in das 2. Schuljahr der zweijährigen zur Fachschulreife führenden Berufsfachschule
- erfolgreicher Abschluss einer Berufsschule
- Bestehen einer zentralen Abschlussprüfung der Ausbildungsvorbereitung dual (AV dual) oder der Ausbildungsvorbereitung (AV) oder im Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf (VAB)
- Bestehen einer Hauptschulabschlussprüfung für Schulfremde (Bewerbung und Zulassung ausschließlich über das für den Wohnsitz der Bewerberin oder des Bewerbers zuständige Staatliche Schulamt)
Zugehörige Leistungen
Freigabevermerk
15.11.2023; Kultusministerium Baden-Württemberg