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Bürgermeisteramt
Warthausen
Alte Biberacher Straße 13
88447 Warthausen
Tel: 07351 / 5093-0
Fax: 07351 / 5093-23
gemeinde@warthausen.de

Anfahrt

Öffnungszeiten


Montag, Dienstag, Donnerstag
08:30 bis 12:00 Uhr

Mittwoch
08:30 bis 12:00 Uhr
und
14:00  bis 18:00 Uhr

Freitag
08:30 bis 12:30 Uhr
(außer Standesamt)

Das Rathaus der Gemeinde Warthausen ist vom Dienstag, 24. Dezember 2024 bis einschließlich Mittwoch, 01. Januar 2025 geschlossen.
Ab Donnerstag, 02. Januar 2025 sind wir wieder zu den gewohnten Zeiten für Sie zu erreichen.

Ortsplan und Bürgerinformation

Ortsplan (OpenStreetMap)

Was finde ich wo?

Unter Lebenslagen finden Sie für zentrale Ereignisse im Leben wie "Heirat" , "Bauen" oder "Geburt", etc. die wesentlichen Informationen. Entsprechendes gilt für weitere Themenbereiche wie "Schule" oder "Studium".

Sie finden Informationen über Ihre Pflichten und Rechte, welche Behördengänge zu erledigen sind, welche privaten Stellen eingeschaltet werden sollten bzw. welche (auch finanziellen) Hilfen bestehen oder welche steuerlichen Auswirkungen es gibt. Es werden Tipps und Checklisten (etwa dazu, was bei einem Umzug üblicherweise und in welcher Reihenfolge zu erledigen ist) angeboten sowie Links zu weiterführende Internetangeboten.

Gewinnspiele

Haben Sie einen Brief erhalten, in dem Ihnen zu einem Gewinn gratuliert wird? Oder hat Ihnen am Telefon eine automatische Ansage einen hohen Geldbetrag in Aussicht gestellt, wenn Sie eine bestimmte Telefonnummer anrufen?

Häufig verstecken sich hinter solchen Gewinnmitteilungen unseriöse Anbieter.
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Sie an gar keinem Preisausschreiben oder ähnlichen Spielen teilgenommen haben und trotzdem eine Gewinnbenachrichtigung erhalten.
Anrufe unter den angegebenen Telefonnummern können zudem mit hohen Kosten verbunden sein, ohne dass Sie Ihren versprochenen Gewinn erhalten.

Vermeintliche Gewinnzusagen sind oft so formuliert, dass bei näherem Hinsehen nur die Chance auf einen Gewinn besteht.

Wenn Sie eine Gewinnmitteilung erhalten haben, die Sie sich nicht erklären können, können Sie die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg benachrichtigen. Diese hat eine Abmahn- und Klagebefugnis. Sie kann daher gegen unseriöse Anbieter vorgehen, wenn diese gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb oder andere Verbraucherschutzvorschriften verstoßen.

Ähnlich verhält es sich mit Benachrichtigungen über den Gewinn einer Reise. Diese stellen sich häufig als Werbeverkaufsveranstaltungen heraus oder sind mit hohen Nebenkosten (zum Beispiel eigene Anreise) verbunden.

Freigabevermerk

15.01.2024 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

 
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