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Bürgermeisteramt
Warthausen
Alte Biberacher Straße 13
88447 Warthausen
Tel: 07351 / 5093-0
Fax: 07351 / 5093-23
gemeinde@warthausen.de

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Öffnungszeiten


Montag, Dienstag, Donnerstag
08:30 bis 12:00 Uhr

Mittwoch
08:30 bis 12:00 Uhr
und
14:00  bis 18:00 Uhr

Freitag
08:30 bis 12:30 Uhr
(außer Standesamt)

Das Rathaus der Gemeinde Warthausen ist vom Dienstag, 24. Dezember 2024 bis einschließlich Mittwoch, 01. Januar 2025 geschlossen.
Ab Donnerstag, 02. Januar 2025 sind wir wieder zu den gewohnten Zeiten für Sie zu erreichen.

Ortsplan und Bürgerinformation

Ortsplan (OpenStreetMap)

Was finde ich wo?

Unter Lebenslagen finden Sie für zentrale Ereignisse im Leben wie "Heirat" , "Bauen" oder "Geburt", etc. die wesentlichen Informationen. Entsprechendes gilt für weitere Themenbereiche wie "Schule" oder "Studium".

Sie finden Informationen über Ihre Pflichten und Rechte, welche Behördengänge zu erledigen sind, welche privaten Stellen eingeschaltet werden sollten bzw. welche (auch finanziellen) Hilfen bestehen oder welche steuerlichen Auswirkungen es gibt. Es werden Tipps und Checklisten (etwa dazu, was bei einem Umzug üblicherweise und in welcher Reihenfolge zu erledigen ist) angeboten sowie Links zu weiterführende Internetangeboten.

Futtermittel

Einwandfreie Futtermittel sind eine wichtige Voraussetzung für die Gesundheit und das Wohlbefinden von Tieren.
Nur gesunde Tiere liefern gesunde Lebensmittel wie Fleisch, Milch und Eier von hoher Qualität. Sichere Futtermittel sind eine wesentliche Voraussetzung für den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher.

Um sicherzustellen, dass nur gesundheitlich unbedenkliche Futtermittel hergestellt, gehandelt und verfüttert werden, werden diese in Deutschland unter Berücksichtigung bekannter oder möglicher Risiken kontrolliert und regelmäßig chemisch, mikrobiologisch, mikroskopisch und biochemisch untersucht.

Überprüft werden:

  • das Vorhandensein unerwünschter Stoffe
  • die Gehalte an eventuell enthaltenen, unerwünschten Stoffen
  • das eventuelle Vorkommen verbotener oder nicht mehr zugelassener Stoffe
  • die ordnungsgemäße Kennzeichnung:
    Sind alle Bestandteile enthalten und wurde der angegebene Gehalt an Stoffen eingehalten?
  • der Anteil und die Qualität der angegebenen Bestandteile

Für unerwünschte Stoffe (wie zum Beispiel Schwermetalle, Dioxine) und für Rückstände von Pflanzenschutzmitteln sind Höchstgehalte festgelegt, bei deren Einhaltung weder für die Tiere selbst noch für den Verbraucher oder die Verbraucherin von Lebensmitteln tierischer Herkunft ein gesundheitliches Risiko besteht.
Gebeiztes Saatgut, Abfälle oder Reste von Verpackungsmaterial sind Beispiele für verbotene Stoffe, die nicht in Futtermitteln enthalten sein dürfen.

Tipp: Ein Europäisches Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (RASFF) listet unter der Überschrift "Weekly overview" tagesaktuell Informationen zu Lebens- und Futtermitteln auf, die für Verbraucherinnen und Verbraucher ein gesundheitliches Risiko darstellen könnten.
Das RASFF wurde von der Europäischen Kommission geschaffen, um Warnmeldungen aus allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) aufgreifen und weiterleiten zu können.

In Deutschland ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) dafür zuständig, den Informationsfluss zwischen der EU und den jeweils zuständigen Landesbehörden zu gewährleisten.

Neben den Futtermitteln selbst werden auch die Produktion von und der Umgang mit Futtermitteln in den Betrieben bis hin zur Fütterung überwacht. Die Futtermittelhygiene steht dabei im Vordergrund.

Überwacht werden:

  • Herstellerbetriebe von Futtermitteln einschließlich von Zusatzstoffen und Vormischungen
  • Mahl- und Mischanlagen
  • Unternehmen, die Futtermittel importieren oder vertreiben
  • landwirtschaftliche Betriebe und andere Betriebe, in denen Tiere gehalten werden

Zuständig für die amtliche Futtermittelkontrolle in Baden-Württemberg sind die Regierungspräsidien.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

21.03.2024 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden Würrtemberg

 
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