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Bürgermeisteramt
Warthausen
Alte Biberacher Straße 13
88447 Warthausen
Tel: 07351 / 5093-0
Fax: 07351 / 5093-23
gemeinde@warthausen.de

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Öffnungszeiten


Montag, Dienstag, Donnerstag
08:30 bis 12:00 Uhr

Mittwoch
08:30 bis 12:00 Uhr
und
14:00  bis 18:00 Uhr

Freitag
08:30 bis 12:30 Uhr
(außer Standesamt)

Das Rathaus der Gemeinde Warthausen ist vom Dienstag, 24. Dezember 2024 bis einschließlich Mittwoch, 01. Januar 2025 geschlossen.
Ab Donnerstag, 02. Januar 2025 sind wir wieder zu den gewohnten Zeiten für Sie zu erreichen.

Ortsplan und Bürgerinformation

Ortsplan (OpenStreetMap)

Was finde ich wo?

Unter Lebenslagen finden Sie für zentrale Ereignisse im Leben wie "Heirat" , "Bauen" oder "Geburt", etc. die wesentlichen Informationen. Entsprechendes gilt für weitere Themenbereiche wie "Schule" oder "Studium".

Sie finden Informationen über Ihre Pflichten und Rechte, welche Behördengänge zu erledigen sind, welche privaten Stellen eingeschaltet werden sollten bzw. welche (auch finanziellen) Hilfen bestehen oder welche steuerlichen Auswirkungen es gibt. Es werden Tipps und Checklisten (etwa dazu, was bei einem Umzug üblicherweise und in welcher Reihenfolge zu erledigen ist) angeboten sowie Links zu weiterführende Internetangeboten.

Fluglärm

Sie wohnen in der Nähe eines Flughafens? Dann kennen Sie den Lärm, den startende und landende Flugzeuge und Hubschrauber verursachen.

Diesen Fluglärm müssen Sie vom Bodenlärm unterscheiden, der durch

  • Bewegungen von Fahrzeugen auf dem Fluggelände oder
  • durch den Autoverkehr am Flughafen entsteht.

In Deutschland sind Starts und Landungen in der Regel nur auf Flugplätzen erlaubt (Flugplatzzwang). Dies gilt nicht in Fällen der Hilfeleistung bei einer Gefahr (zum Beispiel für Notlandungen von Rettungshubschraubern). In besonderen Fällen können auch Ausnahmeerlaubnisse erteilt werden.

Auf der Grundlage des Fluglärmgesetzes wurden in Baden-Württemberg Lärmschutzbereiche für die Verkehrsflughäfen Stuttgart, Karlsruhe/Baden-Baden und Friedrichshafen sowie den Verkehrslandeplatz Mannheim festgesetzt.

Mit der Ausweisung von Lärmschutzbereichen sind bauplanungsrechtliche Einschränkungen und Bauverbote verbunden. In einem Lärmschutzbereich dürfen Krankenhäuser, Altenheime, Erholungsheime und ähnliche, in gleichem Maße schutzbedürftige Einrichtungen nicht errichtet werden.

In den Tag-Schutzzonen des Lärmschutzbereichs gilt Gleiches für Schulen, Kindergärten und ähnliche in gleichem Maße schutzbedürftige Einrichtungen. In der Tag-Schutzzone 1 und in der Nacht-Schutzzone dürfen keine Wohnungen gebaut werden. Grundstückseigentümer und Grundstückseigentümerinnen haben unter Umständen Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen für Schallschutzmaßnahmen für ihre dort schon errichteten Einrichtungen oder Wohnungen.

Zuständig für Entscheidungen über Ausnahmen von Bauverboten sind die Regierungspräsidien.
Um die Festsetzung von Entschädigungszahlungen kümmern sich die unteren Verwaltungsbehörden (Stadt- und Landkreise, Große Kreisstädte und Verwaltungsgemeinschaften), in deren Zuständigkeitsbereich ein Fluglärmschutzbereich ausgewiesen ist.

An den Verkehrsflughäfen und bestimmten Verkehrslandeplätzen sind Anlagen zur fortlaufenden Messung der Fluglärmimmissionen einzurichten und zu betreiben. Die Mess- und Auswertungsergebnisse sind von Flughafenbetreiber regelmäßig zu veröffentlichen.

Die Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung begrenzt die Starts und Landungen lauterer Flugzeuge an Landeplätzen mit höherem Flugaufkommen.

Vertiefende Informationen

Weitere Informationen zum Fluglärm finden Sie auf den Seiten

Wenn Sie sich durch Fluglärm belästigt fühlen, wenden Sie sich an den jeweiligen Flughafen:

  • Flughafen Stuttgart oder direkt an den Lärmschutzbeauftragten für den Flughafen, der Mitarbeiter des Regierungspräsidiums Stuttgart ist
    Telefon: 0711-72 249 351
    Außerhalb der Dienstzeiten nimmt ein Anrufbeantworter Ihren Anruf entgegen.
  • Flughafen Karlsruhe/Baden oder an die Hotline des Flughafens
    Telefon: 07229-662000
  • Flughafen Friedrichshafen oder den Lärmschutzbeauftragten des Flughafens
    Telefon: 07541-284-120)

Bei Beschwerden über den militärischen Fluglärm können Sie sich an das Luftfahrtamt der Bundeswehr wenden:

Bürgertelefon: 0800-8620730 oder
E-Mail: fliz@bundeswehr.org

Freigabevermerk

Verkehrsministerium Baden-Württemberg 14.11.2024

 
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