Kontakt

Bürgermeisteramt
Warthausen
Alte Biberacher Straße 13
88447 Warthausen
Tel: 07351 / 5093-0
Fax: 07351 / 5093-23
gemeinde@warthausen.de

Anfahrt

Öffnungszeiten


Montag, Dienstag, Donnerstag
08:30 bis 12:00 Uhr

Mittwoch
08:30 bis 12:00 Uhr
und
14:00  bis 18:00 Uhr

Freitag
08:30 bis 12:30 Uhr
(außer Standesamt)

Ortsplan und Bürgerinformation

Ortsplan (OpenStreetMap)

Was finde ich wo?

Unter Lebenslagen finden Sie für zentrale Ereignisse im Leben wie "Heirat" , "Bauen" oder "Geburt", etc. die wesentlichen Informationen. Entsprechendes gilt für weitere Themenbereiche wie "Schule" oder "Studium".

Sie finden Informationen über Ihre Pflichten und Rechte, welche Behördengänge zu erledigen sind, welche privaten Stellen eingeschaltet werden sollten bzw. welche (auch finanziellen) Hilfen bestehen oder welche steuerlichen Auswirkungen es gibt. Es werden Tipps und Checklisten (etwa dazu, was bei einem Umzug üblicherweise und in welcher Reihenfolge zu erledigen ist) angeboten sowie Links zu weiterführende Internetangeboten.

Der Gemeinderat

Der Gemeinderat ist ein Verwaltungsorgan und vertritt die Bürger und Bürgerinnen der Gemeinde.

Als Hauptorgan der Gemeinde

  • legt er die Grundsätze der Gemeindeverwaltung fest,
  • entscheidet über Angelegenheiten der Gemeinde, wenn nicht die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist und
  • kontrolliert die Gemeindeverwaltung.

Der Gemeinderat

  • erlässt Satzungen (Rechtsetzung auf kommunaler Ebene),
  • legt den Haushalt fest (Finanzen),
  • entscheidet über die Ordnung und Gestaltung des Gemeindegebiets (Planung),
  • entscheidet über die Einstellung und Entlassung von Gemeindebediensteten (Personal).

Das Wahlgebiet für die Gemeinderatswahlen ist die gesamte Gemeinde.

Die Anzahl der Gemeinderatsmitglieder richtet sich nach der Einwohnerzahl der Gemeinde.
Es sind zwischen acht und 60 Gemeinderäte.
In Städten führen die Mitglieder der Gemeinderäte die Bezeichnung Stadtrat.

Die Mitglieder des Gemeinderates sind wie Parlamentsabgeordnete verpflichtet, im Rahmen der Gesetze und nach ihrer freien, vom öffentlichen Wohl bestimmten Überzeugung zu entscheiden.
Sie sind an keine Aufträge gebunden. Ihr Mandat ist also nicht imperativ.

Die Gemeinderäte in Baden-Württemberg sind ehrenamtlich tätig.
Sie erhalten eine Entschädigung für ihren Verdienstausfall und Auslagenersatz.
Durch Satzung kann auch eine pauschale Abgeltung durch eine Aufwandsentschädigung vorgesehen werden.

Freigabevermerk

Stand: 06.11.2023

Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg

 
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