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Bürgermeisteramt
Warthausen
Alte Biberacher Straße 13
88447 Warthausen
Tel: 07351 / 5093-0
Fax: 07351 / 5093-23
gemeinde@warthausen.de

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Öffnungszeiten


Montag, Dienstag, Donnerstag
08:30 bis 12:00 Uhr

Mittwoch
08:30 bis 12:00 Uhr
und
14:00  bis 18:00 Uhr

Freitag
08:30 bis 12:30 Uhr
(außer Standesamt)

Ortsplan und Bürgerinformation

Ortsplan (OpenStreetMap)

Was finde ich wo?

Unter Lebenslagen finden Sie für zentrale Ereignisse im Leben wie "Heirat" , "Bauen" oder "Geburt", etc. die wesentlichen Informationen. Entsprechendes gilt für weitere Themenbereiche wie "Schule" oder "Studium".

Sie finden Informationen über Ihre Pflichten und Rechte, welche Behördengänge zu erledigen sind, welche privaten Stellen eingeschaltet werden sollten bzw. welche (auch finanziellen) Hilfen bestehen oder welche steuerlichen Auswirkungen es gibt. Es werden Tipps und Checklisten (etwa dazu, was bei einem Umzug üblicherweise und in welcher Reihenfolge zu erledigen ist) angeboten sowie Links zu weiterführende Internetangeboten.

Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, wie Unternehmen sich bei der betriebsnahen Kinderbetreuung engagieren können. Diese sind nicht zwangsläufig mit hohen Kosten verbunden. Manche Betriebe geben Zuschüsse für eine Kinderbetreuung an die Beschäftigten, andere kaufen Belegplätze in einer Kindertageseinrichtung ein. Es gibt die Möglichkeit, Tagespflegepersonen zu beschäftigen oder eigene Betriebskindertagesstätten mit einem verlässlichen Betreuungsangebot für alle Altersstufen einzurichten.

Eine gute und verlässliche Kinderbetreuung ist sowohl quantitativ als auch qualitativ eine zentrale Voraussetzung für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie für die Sicherung und Gewinnung von Fachkräften.

Daher hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus die Erstellung eines digitalen Online-Guides in Auftrag gegeben. Dieser soll Unternehmen über Möglichkeiten der betrieblichen Kinderbetreuung informieren, und einen Überblick über Formen der Betreuung, rechtliche Voraussetzungen, Kosten, Zuständigkeiten und Anlaufstellen geben. Ein Link zu diesem sehr praxisorientierten Online-Guide für Unternehmen wird Ende September 2024 hier zur Verfügung gestellt.

Freigabevermerk

10.05.2024 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

 
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