Was finde ich wo?
Unter Lebenslagen finden Sie für zentrale Ereignisse im Leben wie "Heirat" , "Bauen" oder "Geburt", etc. die wesentlichen Informationen. Entsprechendes gilt für weitere Themenbereiche wie "Schule" oder "Studium".
Sie finden Informationen über Ihre Pflichten und Rechte, welche Behördengänge zu erledigen sind, welche privaten Stellen eingeschaltet werden sollten bzw. welche (auch finanziellen) Hilfen bestehen oder welche steuerlichen Auswirkungen es gibt. Es werden Tipps und Checklisten (etwa dazu, was bei einem Umzug üblicherweise und in welcher Reihenfolge zu erledigen ist) angeboten sowie Links zu weiterführende Internetangeboten.
Ausländische Rechtsformen
Selbst wenn Sie nur in Deutschland tätig werden wollen, dürfen Sie auch in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) eine Gesellschaft nach dortigem Recht gründen. Dies bezieht sich auf die EU-weite Niederlassungsfreiheit. Demnach steht es deutschen Unternehmensgründerinnen und Unternehmensgründern frei, etwa nach französischemRecht eine Gesellschaft zu gründen, deren Verwaltungssitz sich in Deutschland befindet.
Achtung: Ein Unternehmen mit ausländischer Gesellschaftsform untersteht für die gesamte Dauer seines Bestehens dem geltenden Recht des jeweiligen Landes. Damit können auch Schwierigkeiten verbunden sein. Prüfen Sie, ob eine ausländische Rechtsform wirklich für Ihr Unternehmen geeignet ist. Besonders wichtig ist die Beratung zu rechtlichen Fragen durch eine Notarin oder einen Notar beziehungsweise eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Vertiefende Informationen
- Kontakt erhalten Sie über die Notarkammer Baden-Württemberg oder über die Rechtsanwaltskammer Freiburg, Rechtsanwaltskammer Karlsruhe, Rechtsanwaltskammer Stuttgart und die Rechtsanwaltskammer Tübingen.
- Für branchenspezifische Fragen stehen Ihnen auch folgende Institutionen zur Verfügung: Baden-Württembergischer Handwerkstag e.V. und Baden-Württembergischer Industrie- und Handelskammertag.
- Mehr Informationen über die bestehenden Rechtsformen der EU-Mitgliedstaaten gibt es auf den Wirtschaftsportalen, die Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie finden.
Zugehörige Leistungen
Freigabevermerk
03.06.2024 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg