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Bürgermeisteramt
Warthausen
Alte Biberacher Straße 13
88447 Warthausen
Tel: 07351 / 5093-0
Fax: 07351 / 5093-23
gemeinde@warthausen.de

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Öffnungszeiten


Montag, Dienstag, Donnerstag
08:30 bis 12:00 Uhr

Mittwoch
08:30 bis 12:00 Uhr
und
14:00  bis 18:00 Uhr

Freitag
08:30 bis 12:30 Uhr
(außer Standesamt)

Das Rathaus der Gemeinde Warthausen ist vom Dienstag, 24. Dezember 2024 bis einschließlich Mittwoch, 01. Januar 2025 geschlossen.
Ab Donnerstag, 02. Januar 2025 sind wir wieder zu den gewohnten Zeiten für Sie zu erreichen.

Ortsplan und Bürgerinformation

Ortsplan (OpenStreetMap)

Was finde ich wo?

Unter Lebenslagen finden Sie für zentrale Ereignisse im Leben wie "Heirat" , "Bauen" oder "Geburt", etc. die wesentlichen Informationen. Entsprechendes gilt für weitere Themenbereiche wie "Schule" oder "Studium".

Sie finden Informationen über Ihre Pflichten und Rechte, welche Behördengänge zu erledigen sind, welche privaten Stellen eingeschaltet werden sollten bzw. welche (auch finanziellen) Hilfen bestehen oder welche steuerlichen Auswirkungen es gibt. Es werden Tipps und Checklisten (etwa dazu, was bei einem Umzug üblicherweise und in welcher Reihenfolge zu erledigen ist) angeboten sowie Links zu weiterführende Internetangeboten.

Ausgangssituation

Selbständig zu sein hat viele Vorteile: Sie können beispielsweise Ihre eigenen Ideen umsetzen und eigenverantwortlich arbeiten. Sie können beruflich erfolgreich sein und sich Ihre Arbeitszeit flexibel einteilen. Damit Sie weitgehend nach Ihren eigenen Regeln handeln können, muss Ihr Unternehmen allerdings mittel- und langfristig erfolgreich sein. Überlegen Sie daher, ob Sie tatsächlich für die berufliche Selbständigkeit geeignet sind.

Je nach Branche und Geschäftsidee können ganz unterschiedliche Persönlichkeitsbilder erfolgreich sein. Es gibt aber einige Grundeigenschaften, über die Sie, um selbständig erfolgreich zu sein, verfügen sollten. Dazu zählen Selbstdisziplin, Zielstrebigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Kreativität und Risikobewusstsein. Sie sollten Chancen, Marktnischen und Trends erkennen und auf Kundinnen und Kunden zugehen können. Zudem benötigen Sie eine ausgeprägte Marktkenntnis und ein gewisses Maß an kaufmännischem Know-how.

Achtung: Aufgrund des eigenverantwortlichen unternehmerischen Handelns haben viele Unternehmerinnen und Unternehmer ein deutlich höheres Einkommen als durchschnittliche Angestellte. In den Anfangsjahren eines Unternehmens ist das aber, gerade bei technologieorientierten Gründungen, nicht die Regel.

Bevor Sie ein Unternehmen gründen, sollten Sie daher folgendes klären:

  • Fragen zum Unternehmen selbst und der Umsetzung:
    • Was wollen Sie produzieren?
    • Welche Art Dienstleistung wollen Sie anbieten?
    • Welcher Standort ist geeignet?
    • Wie groß ist der Einzugsbereich?
    • Wen wollen Sie als Kundinnen und Kunden gewinnen?
    • Wie groß ist der Kundenbereich?
    • Wie viele Wettbewerber gibt es auf diesem Markt? Wie leistungsfähig sind diese?
    • Welche Kosten entstehen mit der Gründung und in der ersten Zeit der Tätigkeit?
    • Welches Startkapital brauchen Sie? Wer bringt es auf?
    • Welche finanziellen Hilfen sind möglich? An welche Bedingungen sind diese geknüpft?
  • Fragen zu Ihrer Qualifikation und Persönlichkeit:
    • Passt Ihre praktische Erfahrung zur gewählten Branche?
    • Sind Sie fachlich qualifiziert?
    • Haben Sie schon einmal die Arbeit von Beschäftigten organisiert und kontrolliert?
    • Besitzen Sie eine fundierte kaufmännische oder betriebswirtschaftliche Ausbildung oder entsprechende Erfahrung?
    • Sind Sie bereit, mehr Stunden pro Woche zu arbeiten als Sie es gewohnt sind?
    • Wird Ihre Familie Sie bei Ihrem Vorhaben unterstützen?

Wollen Sie ein Unternehmen aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen, sollten Sie dies sorgfältig planen und Unterstützungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen.

Eine Alternative zur Neugründung eines Unternehmens ist die Übernahme eines bestehenden Unternehmens. Üblicherweise gibt es bereits einen Kunden- und Lieferantenstamm und erfahrene Beschäftigte.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

03.06.2024 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

 
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