Was finde ich wo?
Unter Lebenslagen finden Sie für zentrale Ereignisse im Leben wie "Heirat" , "Bauen" oder "Geburt", etc. die wesentlichen Informationen. Entsprechendes gilt für weitere Themenbereiche wie "Schule" oder "Studium".
Sie finden Informationen über Ihre Pflichten und Rechte, welche Behördengänge zu erledigen sind, welche privaten Stellen eingeschaltet werden sollten bzw. welche (auch finanziellen) Hilfen bestehen oder welche steuerlichen Auswirkungen es gibt. Es werden Tipps und Checklisten (etwa dazu, was bei einem Umzug üblicherweise und in welcher Reihenfolge zu erledigen ist) angeboten sowie Links zu weiterführende Internetangeboten.
Abfallentsorgung und Müllgebühr
Die Abfallentsorgung ist in Baden-Württemberg Aufgabe der Stadt- und Landkreise, die für ihr Gebiet jeweils unterschiedliche Regelungen getroffen haben.
Über das für Ihre Stadt beziehungsweise Ihren Landkreis geltende System und die einzelnen Bestimmungen können Sie sich auf den Internetseiten Ihrer Abfallbehörde/ Ihres Abfallwirtschaftsbetriebs näher informieren.
Die meisten Stadt- und Landkreise geben Abfallkalender heraus, in denen die Abfuhrtermine und die Sammelarten angegeben sind. Auskünfte und Beratung erhalten Sie auch schriftlich oder telefonisch.
Für viele Abfallarten gibt es besondere Bestimmungen, beispielsweise:
Altpapierentsorgung
Altpapier umfasst Zeitungen, Prospekte, Illustrierte, Büroaltpapier und meist auch Pappen und Kartonagen. Dieses kann je nach Angebot des Stadt- oder Landkreises entweder über die Altpapierabfuhr abgeholt oder zu örtlichen Altpapiercontainern oder Wertstoffhöfen gebracht werden.
In vielen Kommunen werden separate Abholungen von Papier angeboten, die teilweise noch durch Sammelaktionen örtlicher Vereine ergänzt werden.
Wilder Müll
Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die unter Umgehung der ordnungsgemäßen abfallrechtlichen Entsorgungswege in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen und an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal beseitigt oder abgelagert werden ("Littering"). Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub sein.
Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.
Das Ablagern von "wildem Müll" ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeld belegt werden.
Informationen zur Entsorgung weiterer Müllarten (z.B. Bioabfall, Problemstoffe, Elektroaltgeräte, Glas, Verpackungen, Batterien, Altkleider oder Sperrmüll) finden Sie in den zugehörigen Leistungen.
Zugehörige Leistungen
Freigabevermerk
09.04.2024 Umweltministerium Baden-Württemberg