Was finde ich wo?
Unter Lebenslagen finden Sie für zentrale Ereignisse im Leben wie "Heirat" , "Bauen" oder "Geburt", etc. die wesentlichen Informationen. Entsprechendes gilt für weitere Themenbereiche wie "Schule" oder "Studium".
Sie finden Informationen über Ihre Pflichten und Rechte, welche Behördengänge zu erledigen sind, welche privaten Stellen eingeschaltet werden sollten bzw. welche (auch finanziellen) Hilfen bestehen oder welche steuerlichen Auswirkungen es gibt. Es werden Tipps und Checklisten (etwa dazu, was bei einem Umzug üblicherweise und in welcher Reihenfolge zu erledigen ist) angeboten sowie Links zu weiterführende Internetangeboten.
Privatperson als Vormund
Wenn das Familiengericht eine als Vormund geeignete Person ausgewählt hat, ist diese zur Übernahme der Vormundschaft verpflichtet.
Gründe für eine Ablehnung müssen dem Familiengericht schon während des Verfahrens, also vor der Bestellung zum Vormund, vorgebracht werden.
Triftige Gründe für eine Ablehnung können sein:
- die überwiegende Betreuung zweier oder noch mehr noch nicht schulpflichtiger Kinder
- die Ausübung einer Vormundschaft ist auf Dauer besonders erschwert (z.B. durch die Betreuung kranker Familienmitglieder)
- Alter (über 60 Jahre)
- Krankheit oder Gebrechen
- Führung mehrerer anderer Vormundschaften, Pflegschaften oder Betreuungen,
wobei die Vormundschaft oder Pflegschaft über mehrere Geschwister nur als eine gilt
Der bestellte Vormund verpflichtet sich die Vormundschaft gewissenhaft zu führen und erhält eine Bestallungsurkunde.
Zugehörige Leistungen
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium Baden-Württemberg hat ihn am 19.06.2024 freigegeben.