Kontakt

Bürgermeisteramt
Warthausen
Alte Biberacher Straße 13
88447 Warthausen
Tel: 07351 / 5093-0
Fax: 07351 / 5093-23
gemeinde@warthausen.de

Anfahrt

Öffnungszeiten


Montag, Dienstag, Donnerstag
08:30 bis 12:00 Uhr

Mittwoch
08:30 bis 12:00 Uhr
und
14:00  bis 18:00 Uhr

Freitag
08:30 bis 12:30 Uhr
(außer Standesamt)

Ortsplan und Bürgerinformation

Ortsplan (OpenStreetMap)

Was finde ich wo?

Unter Lebenslagen finden Sie für zentrale Ereignisse im Leben wie "Heirat" , "Bauen" oder "Geburt", etc. die wesentlichen Informationen. Entsprechendes gilt für weitere Themenbereiche wie "Schule" oder "Studium".

Sie finden Informationen über Ihre Pflichten und Rechte, welche Behördengänge zu erledigen sind, welche privaten Stellen eingeschaltet werden sollten bzw. welche (auch finanziellen) Hilfen bestehen oder welche steuerlichen Auswirkungen es gibt. Es werden Tipps und Checklisten (etwa dazu, was bei einem Umzug üblicherweise und in welcher Reihenfolge zu erledigen ist) angeboten sowie Links zu weiterführende Internetangeboten.

Fachhochschulreife

Die Fachhochschulreife können Sie folgendermaßen erreichen:

  • Abschluss bestimmter Berufskollegs, gegebenenfalls mit Zusatzprüfung
  • Duale Ausbildung mit ausbildungsbegleitendem Erwerb der Fachhochschulreife. Diese Zusatzqualifikation wird an zahlreichen Standorten der Berufsschule angeboten.
  • Abschluss bestimmter dreijähriger Berufsfachschulen mit Zusatzprüfung, z. B. Berufsfachschule für Pflege
  • Qualifizierte Schulleistungen im Kurssystem der gymnasialen Oberstufe, wenn das Abitur nicht erreicht wird, in Verbindung mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder wenn Sie ein mindestens einjähriges Praktikum absolviert haben, durch das Sie die Arbeitswelt kennengelernt und Einblicke in unterschiedliche Arbeitsbereiche und Arbeitsmethoden, in den Aufbau und die Organisation der Praktikumsstelle sowie in Personal- und Sozialfragen erhalten haben
  • Abschluss einer zweijährigen Fachschule, z. B. in den Fachrichtungen Technik, Gestaltung oder Wirtschaft, teilweise mit Zusatzprüfung
  • Abschluss besonderer Lehrgänge der Bundeswehr
  • Bestehen der Prüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife für Schülerinnen und Schüler der Freien Waldorfschulen
  • zweiter Bildungsweg:
    • Abendgymnasium
    • einjähriges Berufskolleg
    • Kolleg

Die Fachhochschulreife berechtigt zum Studium an den Fachhochschulen. Einige Fachhochschulstudiengänge erfordern mindestens die fachgebundene Hochschulreife.

Freigabevermerk

24.10.2023; Kultusministerium Baden-Württemberg

 
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