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Bürgermeisteramt
Warthausen
Alte Biberacher Straße 13
88447 Warthausen
Tel: 07351 / 5093-0
Fax: 07351 / 5093-23
gemeinde@warthausen.de

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Öffnungszeiten


Montag, Dienstag, Donnerstag
08:30 bis 12:00 Uhr

Mittwoch
08:30 bis 12:00 Uhr
und
14:00  bis 18:00 Uhr

Freitag
08:30 bis 12:30 Uhr
(außer Standesamt)

Das Rathaus der Gemeinde Warthausen ist vom Dienstag, 24. Dezember 2024 bis einschließlich Mittwoch, 01. Januar 2025 geschlossen.
Ab Donnerstag, 02. Januar 2025 sind wir wieder zu den gewohnten Zeiten für Sie zu erreichen.

Ortsplan und Bürgerinformation

Ortsplan (OpenStreetMap)

Leistungen

Berufliches Gymnasium (dreijährige Aufbauform) - Aufnahme beantragen

Das Berufliche Gymnasium der dreijährigen Aufbauform ist eine Vollzeitschule, die auf einem mittleren Bildungsabschluss aufbaut. Sie umfasst drei Schuljahre und führt zur allgemeinen, bundesweit anerkannten Hochschulreife.

Das Angebot in Baden-Württemberg umfasst verschiedene Richtungen (je nach Angebot vor Ort):

  • agrarwissenschaftlich
  • biotechnologisch
  • ernährungswissenschaftlich
  • sozial- und gesundheitswissenschaftlich (mit den Schwerpunkten Gesundheit und Soziales)
  • technisch (mit den Schwerpunkten Mechatronik, Gestaltungs- und Medientechnik, Informationstechnik, Technik und Management, Umwelttechnik)
  • wirtschaftswissenschaftlich (mit den Schwerpunkten Wirtschaft, Internationale Wirtschaft und Finanzmanagement)

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

das in der Bewerbung gewählte Berufliche Gymnasium (Priorität 1)

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Aufnahme in die Eingangsklasse:

  • Notendurchschnitt von mindestens 3,0 bei
    • Realschulabschluss
    • oder dem am Ende der Klasse 10 der Hauptschule (Werkrealschule) erworbenen, dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand
    • oder der FachschulreifeDieser Notendurchschnitt setzt sich aus folgenden Fächern zusammen, in dem Sie mindestens die Note ausreichend erreicht haben müssen:
      • Deutsch
      • Mathematik sowie
      • die erste Pflichtfremdsprache (Englisch oder Französisch), die Sie am aufnehmenden Beruflichen Gymnasium weiterführen
  • oder Versetzungszeugnis in die Klasse 10 oder in die Jahrgangsstufe 11 eines Gymnasiums des achtjährigen Bildungsgangs
  • oder Versetzungszeugnis in die Klasse 11 des Gymnasiums des neunjährigen Bildungsgangs
  • oder das Versetzungszeugnis einer Gemeinschaftsschule am Ende der Klasse 10 in eine gymnasiale Oberstufe.

Zusätzlich dürfen Sie bei Schuljahresbeginn noch nicht 19, bei abgeschlossener Berufsausbildung noch nicht 22 Jahre alt sein. Die Schulleitung kann beim Vorliegen von besonderen Umständen davon Ausnahmen machen.

Verfahrensablauf

Das Bewerbungsverfahren an öffentlichen beruflichen Schulen läuft online über das Portal BewO (https://bewo.kultus-bw.de/BewO). Sie müssen den von BewO erstellten Aufnahmeantrag ausdrucken

Erfüllen an einer Schule mehr Bewerberinnen und Bewerber die Aufnahmevoraussetzungen als es Plätze gibt, findet ein Auswahlverfahren statt.

Fristen

Anmeldungen sind bis zum 1. März für das kommende Schuljahr möglich.

Erforderliche Unterlagen

  • Aufnahmeantrag (Ausdruck am Ende des Online-Bewerbungsprozesses Bewo)
  • Im Portal BewO enthaltene Erklärung, ob und gegebenenfalls an welchem anderen Gymnasium / Berufskolleg Sie bereits an einem Aufnahmeverfahren teilgenommen haben.
  • Lebenslauf in tabellarischer Form mit Angaben über den bisherigen Bildungsweg
  • Beglaubigte Abschrift des Zeugnisses, das die Voraussetzung für die Aufnahme nachweist
    Liegt das Zeugnis zum Anmeldetermin noch nicht vor:
    • beglaubigte Abschrift des letzten Schulzeugnisses
      Die Abschrift des notwendigen Zeugnisses müssen Sie unverzüglich nachreichen.

Kosten

keine

Freigabevermerk

27.02.2024 Kultusministerium Baden-Württemberg

 
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