Was finde ich wo?
Unter Lebenslagen finden Sie für zentrale Ereignisse im Leben wie "Heirat" , "Bauen" oder "Geburt", etc. die wesentlichen Informationen. Entsprechendes gilt für weitere Themenbereiche wie "Schule" oder "Studium".
Sie finden Informationen über Ihre Pflichten und Rechte, welche Behördengänge zu erledigen sind, welche privaten Stellen eingeschaltet werden sollten bzw. welche (auch finanziellen) Hilfen bestehen oder welche steuerlichen Auswirkungen es gibt. Es werden Tipps und Checklisten (etwa dazu, was bei einem Umzug üblicherweise und in welcher Reihenfolge zu erledigen ist) angeboten sowie Links zu weiterführende Internetangeboten.
Gleichgeschlechtliche Partner
Von August 2001 bis 30. September 2017 konnten homosexuelle Paare in Form einer eingetragenen Lebenspartnerschaft den Bund fürs Leben schließen.
Seit 1. Oktober 2017 können auch gleichgeschlechtliche Paare die Ehe schließen, nicht mehr aber eine eingetragene Lebenspartnerschaft.
Die gesetzlichen Regelungen für eingetragene Lebenspartnerschaften stimmen größtenteils mit denen der Ehe überein. In beiden Formen genießen die Partner und Partnerinnen Unterhaltsrecht, Erbrecht und ein Recht auf gemeinsame Namensführung. Ebenso sind Sie als Lebenspartner oder Lebenspartnerin in die Familienversicherung einbezogen. In der Krankenkasse ist ein Partner oder eine Partnerin ohne eigenes Einkommen daher beitragsfrei mitversichert. Überdies erhält der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin nach dem Tod des anderen eine Hinterbliebenenrente.
Anders als bei der Ehe haben gleichgeschlechtliche Paare, die in einer Lebensparterschaft leben kein gemeinsames Adoptionsrecht. Hat aber einer der beiden schon ein Kind, kann der oder die jeweils andere es adoptieren (Stiefkindadoption). Eingetragene Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen haben das Recht auf eine Sukzessivadoption. Das heißt, Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen dürfen seitdem ein Kind adoptieren, das ihr Partner oder ihre Partnerin schon adoptiert hat.
Rechtsgrundlage
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Zugehörige Leistungen
Freigabevermerk
09.01.2024 Innenministerium Baden-Württemberg und das Justizministerium Baden-Württemberg.