Widerspruch gegen die Datenverwendung zur Zusendung von Informationen bei Wahlen und Abstimmungen
Gemäß § 2 Absatz 3 des baden-württembergischen Ausführungsgesetzes zum Bundesmeldegesetz dürfen die Meldebehörden bei Wahlen und Abstimmungen,
an denen auch ausländische Unionsbürgerinnen und Unionsbürger teilnehmen können, deren Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften sowie Angaben über die Staatsangehörigkeiten nutzen, um ihnen Informationen von Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zuzusenden.
Die betroffenen Personen (Wahlberechtigten) haben das Recht, dieser Nutzung ihrer Daten zu widersprechen.
Der Widerspruch kann bei der Gemeinde Warthausen, Bürgerbüro, Alte Biberacher Straße 13, 88447 Warthausen, eingelegt werden. Bei einem Widerspruch unterbleibt die
Zusendung von Informationen.
Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.