Fälligkeit von Wasser- und Abwassergebühren
Am 30.09.2024 ist der dritte Abschlag der Wasser- und Abwassergebühren zur Zahlung fällig. Die Höhe des Abbuchungsbetrages ist aus der Verbrauchsabrechnung ersichtlich.
Soweit der Gemeindekasse ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, wird der fällige Betrag vom jeweiligen Bankkonto abgebucht. Ohne erteilte Einzugsermächtigung bitten wir den fälligen Abschlag unter Angabe des Kassenzeichens rechtzeitig zu überweisen.