Halteverbot Brauerstraße
In der Brauerstraße, Zufahrt zur Hausnummer 17, wurde auf Grund der zahlreichen Parkverstöße - und die dadurch hervorgehende Gefahr, eine neue Beschilderung angebracht.
Die Kennzeichnung von absolutem Haltverbot - zusammen mit dem Schild „Feuerwehrzufahrt“ zeigt unmissverständlich, dass dort nicht geparkt werden darf.
Weiterhin gilt: Das Halten und Parken auf Gehwegen ist grundsätzlich verboten, wenn keine Verkehrszeichen oder Parkflächenmarkierungen das Parken erlauben.