Gutscheinkarten für den Landesfamilienpass 2024 ab sofort erhältlich
Die Gutscheinkarten 2024 für den Landesfamilienpass können ab Januar 2024 beim Bürgermeisteramt Warthausen, Bürgerbüro abgeholt werden. Bitte bringen Sie dafür Ihren Landesfamilienpass mit.
Die Gutscheine gelten für die im Landesfamilienpass aufgeführten Personen.
Einen Landesfamilienpass können Familien beantragen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern, die mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind mit mindestens 50 v.H. Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben.
- Familien, die Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Bürgergeldberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben und
- Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
Sie sind verpflichtet, die Voraussetzungen für den Erhalt des Landesfamilienpasses durch Vorlage entsprechender Leistungsbescheide nachzuweisen.
Sobald die Anspruchsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen, sind Sie verpflichtet den Landesfamilienpass beim Bürgermeisteramt Warthausen abzugeben.