Coronavirus
Aktuelle Informationen
Baden-Württemberg hebt alle Corona-Verordnungen zum 01.03.2023 auf
Das Gesundheitsministerium Baden-Württemberg teilte mit, dass das zum 01.03.2023 die Corona-Verordnung für Baden-Württemberg aufhebt und damit auch alle noch durch diese Verordnung bestehenden Schutzmaßnahmen.
Ein entsprechender Beschluss wurde in der Kalenderwoche 9 durch das Landeskabinett getroffen. Hintergrund ist die Entscheidung des Bundes, auf Grund der weiterhin stabilen Infektionslage, zu diesem Zeitpunkt für Beschäftigte sowie Bewohnerinnen und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen die
Masken- und Testpflicht auslaufen zu lassen. Die Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher von Arztpraxen, Gesundheits und Pflegeeinrichtungen will der Bund nach heutigem Stand zum 07.04.2023 abschaffen. „Baden-Württemberg ist in der Endemie angekommen“, sagte Sozial- und Gesundheitsminister Manne
Lucha am 23.02.2023. „Was akute Atemwegserkrankungen angeht, bewegen wir uns auf dem Niveau vor der Pandemie. Klar ist, das Coronavirus bleibt uns erhalten. Wie wir uns eigenverantwortlich vor Infektionskrankheiten schützen können, wissen wir alle mittlerweile. Es gilt auch weiterhin: Wer krank ist bleibt
zuhause. Zudem ist der Impfschutz immer aktuell zu halten. Außerdem empfehle ich vulnerablen Gruppen, sich eigenverantwortlich entsprechend der AHA+L-Regeln zu schützen. Bei Kontakt mit vulnerablen Gruppen appelliere ich an Rücksicht und Verantwortung Aller. Dies gilt insbesondere während der Atemwegsinfektionssaison.“
Neben der Corona-Verordnung werden auch die noch bestehenden Ressortverordnungen aufgehoben.
Die Gemeinde Warthausen stellt im Zuge der Aufhebung aller Schutzmaßnahmen in Baden-Württemberg die Informationsseite rund um das Corona-Virus auf der Gemeindehomepage daher ebenfalls ein.
Das Kreisgesundheitsamt informiert ständig auf den Internetseiten des Landratsamtes unter www.biberach.de über Aktuelles zum Coronavirus.
Hier werden Sie direkt zur Seite des Kreisgesundheitsamtes weitergeleitet
Informationen für gehörlose bzw. hörbehinderte Menschen und in leichter Sprache
Informationen zum Coronavirus finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit: www.bundesgesundheitsministerium.de
Informationen für Infizierte und Kontaktpersonen
Bescheinigungen über die Absonderung (Quarantäne) werden keine mehr ausgestellt. Die Atteste gelten als Vorlage beim Arbeitgeber.