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Bürgermeisteramt
Warthausen
Alte Biberacher Straße 13
88447 Warthausen
Tel: 07351 / 5093-0
Fax: 07351 / 5093-23
gemeinde@warthausen.de

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Öffnungszeiten


Montag, Dienstag, Donnerstag
08:30 bis 12:00 Uhr

Mittwoch
08:30 bis 12:00 Uhr
und
14:00  bis 18:00 Uhr

Freitag
08:30 bis 12:30 Uhr
(außer Standesamt)

Ortsplan und Bürgerinformation

Ortsplan (OpenStreetMap)

Was finde ich wo?

Unter Lebenslagen finden Sie für zentrale Ereignisse im Leben wie "Heirat" , "Bauen" oder "Geburt", etc. die wesentlichen Informationen. Entsprechendes gilt für weitere Themenbereiche wie "Schule" oder "Studium".

Sie finden Informationen über Ihre Pflichten und Rechte, welche Behördengänge zu erledigen sind, welche privaten Stellen eingeschaltet werden sollten bzw. welche (auch finanziellen) Hilfen bestehen oder welche steuerlichen Auswirkungen es gibt. Es werden Tipps und Checklisten (etwa dazu, was bei einem Umzug üblicherweise und in welcher Reihenfolge zu erledigen ist) angeboten sowie Links zu weiterführende Internetangeboten.

Wirtschaftliche Not

Viele Menschen geraten aus den verschiedensten Gründen in eine wirtschaftliche Notlage. Wenn Sie in eine solche Notlage kommen, wie zum Beispiel Arbeitsplatzverlust, Wohnungsverlust, Alter oder Pflegebedürftigkeit können Sie finanzielle Hilfen beantragen. Diese Hilfen können Sie erhalten, wenn Sie zu wenig Geld für Ihren Lebensunterhalt wie Ernährung, Unterkunft, Kleidung, Körperpflege, Energie und für alles andere des täglichen Bedarfs haben.

Wenn Sie erwerbsfähig sind und noch nicht die gesetzlich festgelegte Altersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren erreicht haben, können Sie Ihren Anspruch auf Leistungen beim Jobcenter prüfen lassen.

Wenn Sie nicht erwerbsfähig sind oder die gesetzliche Altersgrenze erreicht haben, können Sie sich an das Sozialamt wenden. In diesem Fall können Sie Sozialhilfe beantragen.

Dies gilt auch bei drohendem Wohnungsverlust.

Aber auch eine finanzielle Unterstützung für Ihren Schulbesuch, Ihr Studium oder Ihre Ausbildung können Sie beantragen, wenn Ihre finanziellen Mittel nicht ausreichen.

Ebenso können Sie Leistungen beantragen, wenn Sie die angemessenen Bedürfnisse Ihrer Kinder, Ihre behinderungsbedingten angemessenen Bedürfnisse oder Ihre pflegerischen angemessenen Bedürfnisse nicht finanziell abdecken können. Auch Leistungen für weitere besondere Lebenslagen sind möglich.

Wenn Sie zum Beispiel Ihren Arbeitsplatz verlieren und dadurch ein kleineres Einkommen haben, kann dies unter Umständen zur Verschuldung bis hin zur Insolvenz führen. Als Privatperson ist für Sie dann das Verbraucherinsolvenzverfahren wichtig. Bei der Suche nach wohnortnahen Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen helfen Ihnen die Sozialämter und die örtlichen Verbände der freien Wohlfahrtspflege.

Sie können finanzielle und sonstige Wohnhilfen beantragen, wenn Sie Probleme haben, die Miete einer angemessenen Wohnung zu bezahlen. Als Mieter oder Mieterin können Sie beispielsweise Wohngeld als Mietzuschuss erhalten. Oder als Eigentümerin oder Eigentümer einer selbstgenutzten Wohnung oder eines selbstgenutzten Hauses einen Lastenzuschuss erhalten. Mit einem Wohnberechtigungsschein dürfen Sie eine Sozialwohnung beziehen.

Freigabevermerk

06.08.2024; Sozialministerium Baden-Württemberg

 
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