Was finde ich wo?
Unter Lebenslagen finden Sie für zentrale Ereignisse im Leben wie "Heirat" , "Bauen" oder "Geburt", etc. die wesentlichen Informationen. Entsprechendes gilt für weitere Themenbereiche wie "Schule" oder "Studium".
Sie finden Informationen über Ihre Pflichten und Rechte, welche Behördengänge zu erledigen sind, welche privaten Stellen eingeschaltet werden sollten bzw. welche (auch finanziellen) Hilfen bestehen oder welche steuerlichen Auswirkungen es gibt. Es werden Tipps und Checklisten (etwa dazu, was bei einem Umzug üblicherweise und in welcher Reihenfolge zu erledigen ist) angeboten sowie Links zu weiterführende Internetangeboten.
Werkstätten für behinderte Menschen
Eine Werkstatt für behinderte Menschen unterstützt behinderte Menschen dabei, in das Arbeitsleben integriert zu werden und daran teilzuhaben.
Die Werkstatt für behinderte Menschen bietet Menschen eine berufliche Bildung und eine Beschäftigung, die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können. Sie fördert den Übergang geeigneter Personen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Vielen Werkstätten sind eigene Einrichtungen (Förder- und Betreuungsbereiche) angegliedert. Sie betreuen schwerst- oder schwermehrfachbehinderte Menschen, die nicht in die Werkstatt für behinderte Menschen aufgenommen werden können.
Eine dauerhafte Alternative zu einer Werkstatt für behinderte Menschen besteht seit Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes mit dem Budget für Arbeit und dem Angebot anderer Leistungsanbieter.
Aufnahmevoraussetzungen
Die Werkstatt für behinderte Menschen ist für behinderte Menschen eine berufliche Rehabilitationseinrichtung. Auf die Art oder die Ursache der Behinderung kommt es nicht an. Es besteht grundsätzlich ein Aufnahmeanspruch.
Für die Aufnahme müssen Bewerberinnen beziehungsweise Bewerber ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbringen können. Dies gilt spätestens, nachdem sie den Berufsbildungsbereich absolviert haben.
Eingangsverfahren
In einem Eingangsverfahren wird zunächst festgestellt, ob die Werkstatt für behinderte Menschen für den Bewerber die geeignete Einrichtung ist und welche Tätigkeiten für ihn in Betracht kommen.
Berufsbildungsbereich
Im Anschluss werden im Berufsbildungsbereich berufsfördernde Maßnahmen angeboten. Sie werden kombiniert mit Angeboten, die der Persönlichkeitsentwicklung dienen. Die Förderung soll eine geeignete Beschäftigung in der Werkstatt für behinderte Menschen oder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen.
Arbeitsbereich
Der Bereich ist darauf ausgerichtet, Produktionsaufträge zu erledigen und Dienstleistungen zu erbringen. Die Arbeitsplätze in diesem Bereich tragen sowohl den Erfordernissen der Arbeitswelt als auch den besonderen Bedürfnissen der Menschen mit Behinderungen Rechnung.
Rechtsverhältnis
Die in der Werkstatt beschäftigten behinderten Menschen haben zum großen Teil einen arbeitnehmerähnlichen Rechtsstatus und erhalten ein Arbeitsentgelt. Sie sind unfall-, kranken-, pflege- und rentenversichert (Sozialversicherung). In die Arbeitslosenversicherung sind sie nicht einbezogen.
Vertiefende Informationen
- Agentur für Arbeit
- Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen
- Informationssystem zur beruflichen Teilhabe (verlinkt auf www.rehadat.de
Rechtsgrundlage
Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
- Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
Freigabevermerk
25.01.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg