Kontakt

Bürgermeisteramt
Warthausen
Alte Biberacher Straße 13
88447 Warthausen
Tel: 07351 / 5093-0
Fax: 07351 / 5093-23
gemeinde@warthausen.de

Anfahrt

Öffnungszeiten


Montag, Dienstag, Donnerstag
08:30 bis 12:00 Uhr

Mittwoch
08:30 bis 12:00 Uhr
und
14:00  bis 18:00 Uhr

Freitag
08:30 bis 12:30 Uhr
(außer Standesamt)

Das Rathaus der Gemeinde Warthausen ist vom Dienstag, 24. Dezember 2024 bis einschließlich Mittwoch, 01. Januar 2025 geschlossen.
Ab Donnerstag, 02. Januar 2025 sind wir wieder zu den gewohnten Zeiten für Sie zu erreichen.

Ortsplan und Bürgerinformation

Ortsplan (OpenStreetMap)

Was finde ich wo?

Unter Lebenslagen finden Sie für zentrale Ereignisse im Leben wie "Heirat" , "Bauen" oder "Geburt", etc. die wesentlichen Informationen. Entsprechendes gilt für weitere Themenbereiche wie "Schule" oder "Studium".

Sie finden Informationen über Ihre Pflichten und Rechte, welche Behördengänge zu erledigen sind, welche privaten Stellen eingeschaltet werden sollten bzw. welche (auch finanziellen) Hilfen bestehen oder welche steuerlichen Auswirkungen es gibt. Es werden Tipps und Checklisten (etwa dazu, was bei einem Umzug üblicherweise und in welcher Reihenfolge zu erledigen ist) angeboten sowie Links zu weiterführende Internetangeboten.

Werbeverkaufsfahrten

Haben Sie schon einmal ein Angebot für eine eintägige Ausflugsfahrt zu einem auffällig günstigen Preis erhalten?

Viele Anbieter werben auf diese Weise für "Kaffeefahrten", die sie zusammen mit einer Verkaufsveranstaltung anbieten.
Häufig sind diese Reiseangebote mit dem Versprechen verbunden, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein Geschenk erhalten.

In solchen Fällen gilt in aller Regel: Sie haben ein Recht auf alle Leistungen, die Sie bezahlt haben.
Sollte Ihnen ein Geschenk versprochen worden sein, können Sie dieses auch einfordern.
Wenn beispielsweise Eintrittspreise und Essen inbegriffen waren, darf der Veranstalter nicht nochmals dafür vor Ort Geld einsammeln.
Darüber hinaus sind Sie nicht dazu verpflichtet, bei der Verkaufsveranstaltung anwesend zu sein.

Wenn Sie aber daran teilnehmen und eines der Produkte gekauft haben, haben Sie in der Regel das Recht, den Kaufvertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
Diese Frist beginnt aber erst zu laufen, wenn Sie die gekaufte Ware erhalten haben und der Veranstalter Sie nach den gesetzlichen Vorgaben über Ihr Widerrufsrecht informiert hat.
Besondere Rechte haben Sie, wenn Sie nicht ordnungsgemäß oder überhaupt nicht über Ihr Widerrufsrecht informiert wurden. Dann gilt das Widerrufsrecht ein Jahr länger als sonst üblich (ein Jahr und 14 Tage ab Erhalt der Ware).
Sie können einen Kauf beispielsweise nicht widerrufen, wenn es sich um schnell verderbliche Ware oder versiegelte Hygieneartikel handelt.

Bestimmte Warengruppen bzw. Dienstleistungen unterfallen einem Verkaufsverbot, dürfen also gar nicht im Rahmen der Fahrt angeboten werden. Dies betrifft unter anderem Finanzdienstleistungen (zum Beispiel Versicherungen oder Bausparverträge), Medizinprodukte und Nahrungsergänzungsmittel.

Bei Problemen mit Käufen auf Werbeverkaufsfahrten kann die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. weiterhelfen.

Auch bei Werbeverkaufsfahrten ins Ausland stehen Ihnen bestimmte Rechte zu. Bei Schwierigkeiten mit Käufen im EU-Ausland kann das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V. weiterhelfen.

Freigabevermerk

10.10.2024 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

 
owered by Komm.ONE