Kontakt

Bürgermeisteramt
Warthausen
Alte Biberacher Straße 13
88447 Warthausen
Tel: 07351 / 5093-0
Fax: 07351 / 5093-23
gemeinde@warthausen.de

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Öffnungszeiten


Montag, Dienstag, Donnerstag
08:30 bis 12:00 Uhr

Mittwoch
08:30 bis 12:00 Uhr
und
14:00  bis 18:00 Uhr

Freitag
08:30 bis 12:30 Uhr
(außer Standesamt)

Ortsplan und Bürgerinformation

Ortsplan (OpenStreetMap)

Was finde ich wo?

Unter Lebenslagen finden Sie für zentrale Ereignisse im Leben wie "Heirat" , "Bauen" oder "Geburt", etc. die wesentlichen Informationen. Entsprechendes gilt für weitere Themenbereiche wie "Schule" oder "Studium".

Sie finden Informationen über Ihre Pflichten und Rechte, welche Behördengänge zu erledigen sind, welche privaten Stellen eingeschaltet werden sollten bzw. welche (auch finanziellen) Hilfen bestehen oder welche steuerlichen Auswirkungen es gibt. Es werden Tipps und Checklisten (etwa dazu, was bei einem Umzug üblicherweise und in welcher Reihenfolge zu erledigen ist) angeboten sowie Links zu weiterführende Internetangeboten.

Studienabschlüsse

Der europäische Hochschulraum bietet ein vielfältiges Studienangebot bei einer gestuften Studienstruktur und den gemeinsamen Abschlüssen Bachelor und Master.

Zum erfolgreichen Abschluss eines Studiums müssen Sie in der Regel eine Hochschulprüfung, eine staatliche oder eine kirchliche Prüfung bestehen. Als Absolventin oder Absolvent erhalten Sie je nach Studienform einen Hochschulgrad, z.B. Bachelor oder Master, ein Zeugnis beziehungsweise Zertifikat oder eine staatliche Abschlussbezeichnung.

Welcher Hochschulgrad oder welche Berufsbezeichnung nach erfolgreichem Abschluss eines Studiengangs verliehen werden kann, können Sie der entsprechenden Prüfungsordnung der Hochschule entnehmen.

Abschluss mit Hochschulgrad

  • Bachelor
  • Master
  • Lizentiat
  • Konzertexamen/Solistenexamen
  • künstlerische Abschlussprüfung
  • früher: Diplom, Magister (z. B. Legum, Scientarium, Theol.)

Abschluss mit staatlicher Bezeichnung

  • Staatsexamen

Abschluss mit kirchlicher Bezeichnung

  • kirchliche Prüfung

Anderer Abschluss

  • Zeugnis
  • Zertifikat
  • ohne Abschlussprüfung (einige Studiengänge der freien Kunst)

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

  • 28.03.2024 Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg
 
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