Kontakt

Bürgermeisteramt
Warthausen
Alte Biberacher Straße 13
88447 Warthausen
Tel: 07351 / 5093-0
Fax: 07351 / 5093-23
gemeinde@warthausen.de

Anfahrt

Öffnungszeiten


Montag, Dienstag, Donnerstag
08:30 bis 12:00 Uhr

Mittwoch
08:30 bis 12:00 Uhr
und
14:00  bis 18:00 Uhr

Freitag
08:30 bis 12:30 Uhr
(außer Standesamt)

Ortsplan und Bürgerinformation

Ortsplan (OpenStreetMap)

Was finde ich wo?

Unter Lebenslagen finden Sie für zentrale Ereignisse im Leben wie "Heirat" , "Bauen" oder "Geburt", etc. die wesentlichen Informationen. Entsprechendes gilt für weitere Themenbereiche wie "Schule" oder "Studium".

Sie finden Informationen über Ihre Pflichten und Rechte, welche Behördengänge zu erledigen sind, welche privaten Stellen eingeschaltet werden sollten bzw. welche (auch finanziellen) Hilfen bestehen oder welche steuerlichen Auswirkungen es gibt. Es werden Tipps und Checklisten (etwa dazu, was bei einem Umzug üblicherweise und in welcher Reihenfolge zu erledigen ist) angeboten sowie Links zu weiterführende Internetangeboten.

Tätigkeit als Kindertagespflegeperson

Möchten Sie als Kindertagespflegeperson arbeiten? Die Kindertagespflege ist eine familiäre, flexible, fördernde, individuelle und verlässliche Betreuungsform für Kinder von 0 bis 14 Jahren.

Bei erstem Interesse an einer Pflegeerlaubnis können Sie sich an einen Kindertagespflegeverein in Ihrer Nähe wenden. Der Landesverband Kindertagespflege Baden-Württemberg e.V. hat ein nahezu flächendeckendes Netz von örtlichen oder auf Kreisebene tätigen Tageselternvereinen aufgebaut.

Die Pflegeerlaubnis als Kindertagespflegeperson benötigen Sie, wenn Sie in den eigenen Räumen oder in anderen geeigneten Räumen Kinder mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt über einen länger als drei Monate andauernden Zeitraum betreuen möchten.

Für die Erteilung einer Pflegeerlaubnis ist in der Regel die Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson über 300 Unterrichtseinheiten nachzuweisen. Die Finanzierung setzt sich aus Mitteln des Landes, sowie der Kommunen zusammen. Für die zukünftigen Kindertagespflegepersonen fallen keine Kosten für die Qualifizierung an.

Freigabevermerk

13.02.2024 Kultusministerium Baden-Württemberg

 
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