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Bürgermeisteramt
Warthausen
Alte Biberacher Straße 13
88447 Warthausen
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Montag, Dienstag, Donnerstag
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Mittwoch
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und
14:00  bis 18:00 Uhr

Freitag
08:30 bis 12:30 Uhr
(außer Standesamt)

Ortsplan und Bürgerinformation

Ortsplan (OpenStreetMap)

Was finde ich wo?

Unter Lebenslagen finden Sie für zentrale Ereignisse im Leben wie "Heirat" , "Bauen" oder "Geburt", etc. die wesentlichen Informationen. Entsprechendes gilt für weitere Themenbereiche wie "Schule" oder "Studium".

Sie finden Informationen über Ihre Pflichten und Rechte, welche Behördengänge zu erledigen sind, welche privaten Stellen eingeschaltet werden sollten bzw. welche (auch finanziellen) Hilfen bestehen oder welche steuerlichen Auswirkungen es gibt. Es werden Tipps und Checklisten (etwa dazu, was bei einem Umzug üblicherweise und in welcher Reihenfolge zu erledigen ist) angeboten sowie Links zu weiterführende Internetangeboten.

Mitgliederversammlung

Die Angelegenheiten des Vereins werden, wenn sie nicht vom Vorstand des Vereins oder einem anderen Vereinsorgan zu besorgen sind, durch Beschlussfassung in einer Versammlung der Mitglieder geordnet. Die Mitgliederversammlung ist das Organ, durch das die Mitglieder Einfluss auf die Geschicke des Vereinslebens nehmen können.

Hinweis: Die Mitgliederversammlung kann zwar eine zentrale oder wesentliche Rolle bei der Lenkung des Vereins spielen, muss es aber nicht.
Praktisch alle Entscheidungen können laut Satzung dem Vorstand oder einem anderen Organ des Vereins vorbehalten sein.
Nur das Recht einer Minderheit der Vereinsmitglieder, die Einberufung einer Mitgliederversammlung zu verlangen, ist einer abweichenden Regelung entzogen.
Davon abgesehen hat der Vorstand die Mitgliederversammlung in den durch die Satzung bestimmten Fällen und dann einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert.

Für die Beschlussfassung der Mitgliederversammlung gibt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) Regeln vor, die aber durch die Vereinssatzung abgeändert werden können.
Eine durchdachte und auf den Einzelfall abgestimmte Formulierung lohnt sich.

Sie sollte sich vor allem damit befassen,

  • in welchen Abständen eine ordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen ist,
  • wer dazu einlädt,
  • ob die Tagesordnung bei der Einladung mitzuteilen ist,
  • an welchem Ort die Mitgliederversammlung stattfindet,
  • ob die Mitgliederversammlung auch digital stattfinden darf,
  • wer die Mitgliederversammlung leitet,
  • wie viele Mitglieder anwesend sein müssen, damit die Mitgliederversammlung beschlussfähig ist,
  • ob und in welcher Form sich Mitglieder in der Mitgliederversammlung vertreten lassen können und
  • welche Mehrheiten für einen einfachen und für einen satzungsändernden Beschluss notwendig sind.

Freigabevermerk

Stand: 11.12.2023

Verantwortlich: Justizministerium Baden-Württemberg

 
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