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Bürgermeisteramt
Warthausen
Alte Biberacher Straße 13
88447 Warthausen
Tel: 07351 / 5093-0
Fax: 07351 / 5093-23
gemeinde@warthausen.de

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Öffnungszeiten


Montag, Dienstag, Donnerstag
08:30 bis 12:00 Uhr

Mittwoch
08:30 bis 12:00 Uhr
und
14:00  bis 18:00 Uhr

Freitag
08:30 bis 12:30 Uhr
(außer Standesamt)

Ortsplan und Bürgerinformation

Ortsplan (OpenStreetMap)

Was finde ich wo?

Unter Lebenslagen finden Sie für zentrale Ereignisse im Leben wie "Heirat" , "Bauen" oder "Geburt", etc. die wesentlichen Informationen. Entsprechendes gilt für weitere Themenbereiche wie "Schule" oder "Studium".

Sie finden Informationen über Ihre Pflichten und Rechte, welche Behördengänge zu erledigen sind, welche privaten Stellen eingeschaltet werden sollten bzw. welche (auch finanziellen) Hilfen bestehen oder welche steuerlichen Auswirkungen es gibt. Es werden Tipps und Checklisten (etwa dazu, was bei einem Umzug üblicherweise und in welcher Reihenfolge zu erledigen ist) angeboten sowie Links zu weiterführende Internetangeboten.

Gewalt in stationären Pflegeeinrichtungen

Mögliche Ursachen sind beispielsweise die Überlastung oder Überforderung des Pflegepersonals oder die Annahme der Verantwortlichen, dass es sich bei den Handlungen gar nicht um Gewalt handelt.

Mögliche Formen von Gewalt können sein:

  • Gewalt, die nicht aus einem aktiven Tun besteht, sondern durch die Unterlassung von Hilfestellung entsteht
  • Gewalt, die nicht nur auf körperlicher Ebene ausgeübt, sondern auch auf seelischer Ebene eingesetzt wird

Im Einzelfall können dies beispielsweise sein:

  • körperliche Gewaltanwendung (Schlagen, Stoßen oder Entzug von Gehstöcken, Prothesen usw)
  • sexualisierte Gewalt (Überschreiten der Schamgrenze, sexuelle Übergriffe)
  • verbale Gewalt (Beschimpfungen, Beleidigungen und Drohungen)
  • vorsätzliche Verabreichung nicht verordneter oder überdosierter Medikamente (z.B. Beruhigungsmittel oder Psychopharmaka)
  • Vorenthaltung von Nahrung
  • Freiheitsentzug (z.B. durch das fachlich nicht gerechtfertigte Anlegen von Bauchgurten und Bettgittern)
  • grob fahrlässige Durchführung oder das Unterlassen von pflegerischen und medizinischen Handlungen

Wenn Sie bei sich oder bei Angehörigen oder Bekannten derartige Formen von Gewalt feststellen, wenden Sie sich sofort an die Einrichtungsleitung, den Träger der Pflegeeinrichtung, die Pflegekasse, den Medizinischen Dienst, den Prüfdienst des Verbands der Privaten Krankenversicherung e.V., die Heimaufsichtsbehörde des Stadt- oder Landkreises oder an die Polizei.

Freigabevermerk

01.08.2023; Sozialministerium Baden-Württemberg

 
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