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Bürgermeisteramt
Warthausen
Alte Biberacher Straße 13
88447 Warthausen
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Öffnungszeiten


Montag, Dienstag, Donnerstag
08:30 bis 12:00 Uhr

Mittwoch
08:30 bis 12:00 Uhr
und
14:00  bis 18:00 Uhr

Freitag
08:30 bis 12:30 Uhr
(außer Standesamt)

Das Rathaus der Gemeinde Warthausen ist vom Dienstag, 24. Dezember 2024 bis einschließlich Mittwoch, 01. Januar 2025 geschlossen.
Ab Donnerstag, 02. Januar 2025 sind wir wieder zu den gewohnten Zeiten für Sie zu erreichen.

Ortsplan und Bürgerinformation

Ortsplan (OpenStreetMap)

Was finde ich wo?

Unter Lebenslagen finden Sie für zentrale Ereignisse im Leben wie "Heirat" , "Bauen" oder "Geburt", etc. die wesentlichen Informationen. Entsprechendes gilt für weitere Themenbereiche wie "Schule" oder "Studium".

Sie finden Informationen über Ihre Pflichten und Rechte, welche Behördengänge zu erledigen sind, welche privaten Stellen eingeschaltet werden sollten bzw. welche (auch finanziellen) Hilfen bestehen oder welche steuerlichen Auswirkungen es gibt. Es werden Tipps und Checklisten (etwa dazu, was bei einem Umzug üblicherweise und in welcher Reihenfolge zu erledigen ist) angeboten sowie Links zu weiterführende Internetangeboten.

Frühzeitige Planung der Übergabe

Für viele Unternehmerinnen und Unternehmer ist es nicht einfach, das eigene Lebenswerk aufzugeben und anderen ihren Platz zu überlassen. Ohne fähige Nachfolgerinnen oder Nachfolger ist der Fortbestand des Unternehmens bedroht. Besonders Familienbetriebe müssen oft schließen, weil es keine Nachfolge gibt.

Geeignete Personen für eine Nachfolge im eigenen Unternehmen aufzubauen oder extern zu suchen und auf die Übernahme vorzubereiten, kostet ebenso Zeit wie die Übergabe des Unternehmens selbst. Rechnen Sie mit einer Zeitspanne von rund fünf Jahren für den gesamten Prozess der Unternehmensübergabe.

Innerhalb dieses Zeitraums sollten Sie

  • Ihr Unternehmen auf die Übergabe vorbereiten,
  • Ihre eigene Altersversorgung beziehungsweise -vorsorge planen,
  • Ihr Familienvermögen sichern (z.B. testamentarische Verfügungen treffen),
  • Informationen über alle steuerlichen und rechtlichen Fragen einer Übertragung einholen,
  • Ihre Nachfolgerin oder Ihren Nachfolger auswählen und im Idealfall einer gemeinsamen Übernahme/Übergabe in Ihr Unternehmen einführen und
  • sich darüber klar werden, was Sie selbst nach Ihrem Ausstieg machen wollen (z.B. ein Ehrenamt übernehmen, Hobbys intensivieren).

Tipp: Stecken Sie klar Ihre persönlichen Ziele ab, die Sie mit der Übergabe Ihres Unternehmens verfolgen. Dies gilt auch für die Familie sowie für Ihre Beschäftigten. Entwickeln Sie mit Ihrer Nachfolgerin oder Ihrem Nachfolger eine gemeinsame Übergabestrategie. Diese sollte beispielsweise einen konkreten zeitlichen Ablauf der Übergabe festlegen und Fragen wie die einer gemeinsamen "Übergangszeit" im Unternehmen klären.

Freigabevermerk

09.05.2022 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

 
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