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Bürgermeisteramt
Warthausen
Alte Biberacher Straße 13
88447 Warthausen
Tel: 07351 / 5093-0
Fax: 07351 / 5093-23
gemeinde@warthausen.de

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Öffnungszeiten


Montag, Dienstag, Donnerstag
08:30 bis 12:00 Uhr

Mittwoch
08:30 bis 12:00 Uhr
und
14:00  bis 18:00 Uhr

Freitag
08:30 bis 12:30 Uhr
(außer Standesamt)

Das Rathaus der Gemeinde Warthausen ist vom Dienstag, 24. Dezember 2024 bis einschließlich Mittwoch, 01. Januar 2025 geschlossen.
Ab Donnerstag, 02. Januar 2025 sind wir wieder zu den gewohnten Zeiten für Sie zu erreichen.

Ortsplan und Bürgerinformation

Ortsplan (OpenStreetMap)

Was finde ich wo?

Unter Lebenslagen finden Sie für zentrale Ereignisse im Leben wie "Heirat" , "Bauen" oder "Geburt", etc. die wesentlichen Informationen. Entsprechendes gilt für weitere Themenbereiche wie "Schule" oder "Studium".

Sie finden Informationen über Ihre Pflichten und Rechte, welche Behördengänge zu erledigen sind, welche privaten Stellen eingeschaltet werden sollten bzw. welche (auch finanziellen) Hilfen bestehen oder welche steuerlichen Auswirkungen es gibt. Es werden Tipps und Checklisten (etwa dazu, was bei einem Umzug üblicherweise und in welcher Reihenfolge zu erledigen ist) angeboten sowie Links zu weiterführende Internetangeboten.

Forderungsausfälle vermeiden

Um Forderungsausfälle zu vermeiden, kann im Vorfeld schon Einiges unternommen werden. Viele Schwierigkeiten und Missverständnisse können verhindert werden, wenn Sie im Vertrag Folgendes schriftlich festlegen:

  • Modalitäten der Leistungserbringung (Leistungsvolumen, Spezifikation der Leistung, Gewährleistung)
  • Zahlungsmodalitäten (zum Beispiel Zahlungsfristen, Zahlungsweise)

Schon bei der Anbahnung eines größeren Geschäftes können Sie die Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit des Geschäftspartners (Bonität) überprüfen.
Auf Antrag erhalten Sie Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis. Sie erfahren beispielsweise, ob Ihr Geschäftspartner schon eine Vermögensauskunft abgegeben hat.
Die Vermögensauskunft entspricht der früheren eidesstattlichen Versicherung über die Vermögensverhältnisse.
Sie können auch überprüfen, ob ein Insolvenzverfahren anhängig ist. Unter "Insolvenzverfahren online" finden Sie Informationen über die anhängigen Insolvenzverfahren.

Vor allem wenn Waren geliefert, aber nicht gleich bezahlt werden müssen, kann die Vereinbarung einer Anzahlung, einer Kaution oder einer Abschlagszahlung sinnvoll sein.
Wollen Sie, dass die Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises in Ihrem Eigentum bleibt, können Sie einen Eigentumsvorbehalt vereinbaren.
Unter bestimmten Umständen können Sie auch Sicherheiten wie beispielsweise eine Bürgschaft verlangen.

Wurde der Auftrag ausgeführt, ist es wichtig, zügig und zeitnah die Rechnung zu stellen und darin eine konkrete Zahlungsfrist zu nennen.
Eingehende Zahlungen sollten Sie konsequent überwachen und sich mit säumigen Schuldnern rasch in Verbindung setzen.

Freigabevermerk

14.04.2024 Justizministerium Baden-Württemberg

 
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