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Bürgermeisteramt
Warthausen
Alte Biberacher Straße 13
88447 Warthausen
Tel: 07351 / 5093-0
Fax: 07351 / 5093-23
gemeinde@warthausen.de

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Öffnungszeiten


Montag, Dienstag, Donnerstag
08:30 bis 12:00 Uhr

Mittwoch
08:30 bis 12:00 Uhr
und
14:00  bis 18:00 Uhr

Freitag
08:30 bis 12:30 Uhr
(außer Standesamt)

Das Rathaus der Gemeinde Warthausen ist vom Dienstag, 24. Dezember 2024 bis einschließlich Mittwoch, 01. Januar 2025 geschlossen.
Ab Donnerstag, 02. Januar 2025 sind wir wieder zu den gewohnten Zeiten für Sie zu erreichen.

Ortsplan und Bürgerinformation

Ortsplan (OpenStreetMap)

Was finde ich wo?

Unter Lebenslagen finden Sie für zentrale Ereignisse im Leben wie "Heirat" , "Bauen" oder "Geburt", etc. die wesentlichen Informationen. Entsprechendes gilt für weitere Themenbereiche wie "Schule" oder "Studium".

Sie finden Informationen über Ihre Pflichten und Rechte, welche Behördengänge zu erledigen sind, welche privaten Stellen eingeschaltet werden sollten bzw. welche (auch finanziellen) Hilfen bestehen oder welche steuerlichen Auswirkungen es gibt. Es werden Tipps und Checklisten (etwa dazu, was bei einem Umzug üblicherweise und in welcher Reihenfolge zu erledigen ist) angeboten sowie Links zu weiterführende Internetangeboten.

Bedarfsgegenstände

Unter dem Begriff "Bedarfsgegenstände" sind die folgenden Produktgruppen zusammengefasst:

  • Gegenstände mit Lebensmittelkontakt (zum Beispiel Geschirr, Maschinen in der Lebensmittelverarbeitung, Lebensmittelverpackungen)
  • Behältnisse von Kosmetika oder Tabakprodukten
  • Gegenstände mit Körperkontakt (zum Beispiel Bekleidung, Bettwäsche, Kämme, Zahnbürsten)
  • Spielwaren und Scherzartikel (zum Beispiel jede Art von Kinderspielzeug, Bastelmaterialen, Juckpulver)
  • Haushaltschemikalien (zum Beispiel Waschmittel, Putzmittel, Raumsprays)

Aufgrund des Kontaktes mit Lebensmitteln, dem menschlichen Körper oder der Raumluft unterliegen auch Bedarfsgegenstände einer strengen Überwachung. Sie müssen bei üblicher Verwendung gesundheitlich unbedenklich sein.
Gegenstände mit Lebensmittelkontakt dürfen keine Stoffe an das Lebensmittel abgeben, die gesundheitsgefährdend sind oder dessen Geruch oder Geschmack verändern.

Auch für Bedarfsgegenstände gelten Kennzeichnungspflichten, wie beispielsweise:

  • Bei Spielzeug muss neben dem Hersteller auch eine Altersbegrenzung angegeben werden, wenn das Spielzeug nicht für Kleinkinder geeignet ist (zum Beispiel "Nicht für Kinder unter drei Jahren geeignet aufgrund verschluckbarer Kleinteile").
    Über weitere Prüfzeichen informiert die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
  • Haushaltschemikalien müssen eine detaillierte Gebrauchsanweisung sowie Gefahrenhinweise enthalten.
    Produkte, die im Sinne des Chemikaliengesetzes gefährliche Zubereitungen sind, müssen zusätzlich mit einem auffälligen Gefahrensymbol (schwarz auf orangenfarbigem Hintergrund) gekennzeichnet sein.

Folgende Punkte sollten Sie bei der Anwendung von Bedarfsgegenständen beachten:

  • Verwenden Sie Bedarfsgegenstände immer nur zu den vom Hersteller vorgesehenen Zwecken.
  • Lesen Sie unbedingt die Gebrauchsanweisung und etwaige Sicherheits- und Warnhinweise.
  • Bewahren Sie gefährliche Stoffe (zum Beispiel Putzmittel) immer außerhalb der Reichweite von Kindern auf.
  • Packungen mit kindersicherem Verschluss sollten Sie nach Gebrauch immer fest verschließen, da die Sicherung ansonsten unwirksam ist.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

21.06.2024 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

 
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