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Bürgermeisteramt
Warthausen
Alte Biberacher Straße 13
88447 Warthausen
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Fax: 07351 / 5093-23
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Öffnungszeiten


Montag, Dienstag, Donnerstag
08:30 bis 12:00 Uhr

Mittwoch
08:30 bis 12:00 Uhr
und
14:00  bis 18:00 Uhr

Freitag
08:30 bis 12:30 Uhr
(außer Standesamt)

Das Rathaus der Gemeinde Warthausen ist vom Dienstag, 24. Dezember 2024 bis einschließlich Mittwoch, 01. Januar 2025 geschlossen.
Ab Donnerstag, 02. Januar 2025 sind wir wieder zu den gewohnten Zeiten für Sie zu erreichen.

Ortsplan und Bürgerinformation

Ortsplan (OpenStreetMap)

Was finde ich wo?

Unter Lebenslagen finden Sie für zentrale Ereignisse im Leben wie "Heirat" , "Bauen" oder "Geburt", etc. die wesentlichen Informationen. Entsprechendes gilt für weitere Themenbereiche wie "Schule" oder "Studium".

Sie finden Informationen über Ihre Pflichten und Rechte, welche Behördengänge zu erledigen sind, welche privaten Stellen eingeschaltet werden sollten bzw. welche (auch finanziellen) Hilfen bestehen oder welche steuerlichen Auswirkungen es gibt. Es werden Tipps und Checklisten (etwa dazu, was bei einem Umzug üblicherweise und in welcher Reihenfolge zu erledigen ist) angeboten sowie Links zu weiterführende Internetangeboten.

Rechtsschutzversicherung

Stellen Sie sich folgende Situationen vor:

  • Sie haben einen Verkehrsunfall und die Schuldfrage ist nicht edeutig zu beantworten.
  • Ihr Nachbar oder Ihre Nachbarin ist der Meinung, dass Ihre Gartenbepflanzung das Nachbarrecht verletzt.
  • Nach jahrelanger loyaler Arbeit finden Sie aus heiterem Himmel das Kündigungsschreiben Ihres Arbeitgebers in der Post.

Um sich gegen die durch einen Rechtstreit entstehenden Kosten abzusichern, kann man eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Diese hilft Ihnen beispielsweise bei:

  • Nachbarschaftsstreitigkeiten
  • Mietrechtsstreit
  • Durchsetzung von Schadenersatzforderungen
  • Steuerrechtlichen Angelegenheiten vor Gericht
  • Streitigkeiten im Arbeitsrecht
  • Verkehrsunfällen

Eine Rechtsschutzversicherung für alle Lebensbereiche gibt es nicht. Es gilt das Baukastenprinzip. Das heißt, Sie können die Rechtsbereiche nach Ihrem individuellen Bedarf absichern. Wägen Sie ihr persönliches Risiko im Vergleich zum jährlichen Versicherungsbeitrag ab und entscheiden Sie dann, in welchen Bereichen ein Versicherungsbedarf für Sie besteht.

Die Rechtsschutzversicherung trägt die Kosten, die zur Wahrnehmung Ihrer Interessen anfallen. Dies sind beispielsweise Aufwendungen für einen Rechtsanwalt, einen benötigten Sachverständigen, die Gerichtskosten oder Kosten der Gegenseite, wenn der Prozess verloren wurde.

Die gängigsten Vertragsarten sind:

  • Verkehrs-Rechtsschutz:
    Je nach Tarif gilt der Versicherungsschutz für die Kfz, die auf den Versicherungsnehmer zugelassen oder von ihm angemietet sind. Andere Fahrer oder Insassen sind mitversichert. Sie können aber auch einen Tarif wählen, der lediglich ein bestimmtes Fahrzeug absichert.
  • Fahrer-Rechtsschutz:
    Im Gegensatz zum Verkehrs-Rechtsschutz, wird hier die Teilnahme am öffentlichen Verkehr als Fahrgast, Fußgänger, Radfahrer oder Fahrer jedes Motorfahrzeuges, das dem Versicherungsnehmer nicht gehört, abgesichert.
  • Privat-Rechtsschutz für Selbständige:
    Der Versicherungsschutz gilt für den privaten und den beruflichen Bereich in Ausübung einer selbständigen Tätigkeit.
  • Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbständige:
    Hier gilt der Versicherungsschutz für den privaten und beruflichen Bereich als Nichtselbständiger.
  • Rechtsschutz für Eigentümer oder Mieter von Wohnungen und Grundstücken:
    Der Versicherungsschutz gilt für die Belange als Eigentümer, Vermieter, Mieter oder Nutzungsberechtigter von Grundstücken, Gebäuden oder Wohnungen.

Tipp: Lassen Sie sich vor Abschluss einer Rechtsschutzversicherung über die Tarife und die jeweiligen Deckungssummen beraten.

Außerdem ist die Absicherung von kleinen Streitigkeiten verhältnismäßig wenig sinnvoll. Daher vereinbaren Sie am besten eine Selbstbeteiligung, wodurch Sie einen geringeren Jahresbeitrag zu leisten haben.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanzministerium hat ihn am 15.03.2019 freigegeben.

 
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